Bohrn-Menas erwirken vor Gericht Strafzahlung für Schilling

Weil ihre Anwältin Schriftsatz weitergab, soll die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling nun 4000 Euro zahlen. Gegen die Entscheidung wird berufen.
Das Bezirksgericht Josefstadt hat der Grünen Europaabgeordneten Lena Schilling die Zahlung von 4000 Euro aufgetragen. Wie der „Standard“ berichtet, geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die mit dem Ehepaar Bohrn-Mena abgeschlossen wurde. Gegen die Strafe wird berufen.

Vorwürfe gegen Aktivisten-Paar
Im Wesentlichen dreht sich die Sache darum, dass dem Aktivisten-Paar vorgeworfen worden war, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. Diese Vorhaltung kam nach der Unterlassungserklärung aber nicht von Schilling selbst, sondern von ihrer Anwältin Maria Windhager. „Schilling hat genau gar nichts gemacht“, so Windhager zur Redaktion.
Anwältin sieht keinen Verstoß
Konkret geht es dabei um die Weitergabe eines Schriftsatzes an einen Journalisten, in dem argumentiert wird, warum kein Widerrufsanspruch gegen Schilling besteht, argumentiert die Anwältin. Formal wird diese Weitergabe Lena Schilling zugerechnet. Windhager sieht aber in der Weitergabe als Teil ihrer Verteidigung. „Ich muss mich ja verteidigen können, daher ist es aus meiner Sicht kein Verstoß. Ich darf das als Anwältin machen.“

Exekutionsantrag des Ehepaars Bohrn-Mena
Weil aus dem Schriftsatz zitiert wurde, ging das Ehepaar Bohrn-Mena mit einem Exekutionsantrag vor, dem das Bezirksgericht stattgab. Windhager wird diese Exekution bekämpfen, weil sich Schilling gemäß dem Vergleich nicht mehr entsprechend geäußert habe.