Familienvater und Extremist: Jetzt wird er abgeschoben

34-jähriger Tschetschene ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts als radikaler Islamist eine Gefahr für Österreich. Der Familienvater darf nicht bleiben.
Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Österreich stellt der in Vorarlberg lebende Tschetschene dar, meint nach dem Feldkircher Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nun auch das Bundesverwaltungsgericht. Denn der unbescholtene 34-Jährige sei ein Mitglied der radikalislamischen, salafistischen Szene in Vorarlberg. Salafisten seien islamische Extremisten, die die Demokratie und westliche Werte ablehnen und einen islamischen Gottesstaat errichten wollen. Islamische Terroristen seien in der Regel Salafisten. Tschetschenische Bekannte des 34-Jährigen aus Vorarlberg seien wegen ihrer Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg als Terroristen zu Haftstrafen verurteilt worden.
Deshalb erhalte der Tschetschene keine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, so der Verwaltungsrichter. Ihm sei kein internationaler Schutz und auch sonst kein Aufenthaltstitel zu gewähren. Seine Abschiebung nach Tschetschenien sei zulässig, da ihm dort keine Verfolgung drohe. Über ihn sei ein unbefristetes Einreiseverbot für Österreich zu verhängen.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun den negativen Bescheid des Asylamts und gab der Beschwerde des Tschetschenen keine Folge. Die zweitinstanzliche Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.
Trotz Familie keinen Aufenthalt
Der Tschetschene darf nicht in Österreich bleiben, obwohl seine Frau und seine drei unmündigen Kinder als anerkannten Konventionsflüchtlinge hier leben. Denn die Sicherheitsinteressen der Republik Österreich würden die privaten Interessen des Familienvaters überwiegen, so das Bundesverwaltungsgericht. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Tschetschene seine Familie in Österreich gegründet habe, obwohl er sich hier nie rechtmäßig aufgehalten habe. Der Ausländer habe rechtskräftige Rückkehrbescheide nach Tschetschenien ignoriert. In der Vergangenheit habe es bereits acht negative Asylverfahren gegeben.
2013 reiste der Tschetschene dem Bundesverwaltungsgericht zufolge erstmals illegal nach Österreich ein. Zwischen 2018 und 2022 habe er sich in Tschetschenien aufgehalten und sei dann wieder illegal nach Österreich gekommen. Bei seinem vorgelegten Einberufungsbefehl in die russische Armee für den Krieg in der Ukraine handle es sich wohl um eine Fälschung, argwöhnt der Asylrichter.