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Trotz jahrelanger Gewalt gegen Ehefrau keine Haft

06.09.2024 • 05:00 Uhr
Trotz jahrelanger Gewalt gegen Ehefrau keine Haft
Eine Frau wurde laut Gericht Jahrelang von ihrem Ehemann gewaltätig behandelt. Abgebildet: Richterin Silke Sandholzer (l), Anita Einsle (r)Hartinger/Stadler/Paulitsch

Berufungsgericht bestätigte Feldkircher Urteil: Angeklagter muss nicht in Haft, weil er unbescholten ist.

Wegen versuchter schwerer Nötigung, fortgesetzter Gewaltausübung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu verbüßenden Geldstrafe von 5400 Euro (300 Tagessätze zu je 18 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 55-Jährige seiner Gattin 900 Euro zu bezahlen.

Das Urteil wurde nun rechtskräftig. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte jetzt in der Berufungsverhandlung die erstinstanzliche Entscheidung.

Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft. Weil der Angeklagte unbescholten sei, müsse er die Gefängnisstrafe nicht verbüßen, sagte die Feldkircher Erstrichterin Silke Sandholzer.

Jahrelanges Martyrium

Nach den gerichtlichen Feststellungen war der türkischstämmige Mann gegen seine Ehefrau über Jahre hinweg physisch und psychisch gewalttätig. Demnach hat er sie vor allem mehrfach gewürgt und bedroht. So hat er nach Ansicht der Richter mit Drohungen versucht, die Scheidung zu verhindern. Laut Urteil hat er nicht nur damit gedroht, sie umzubringen, sondern auch ihre Familie.

Die Richter in beiden Instanzen hielten die belastenden Angaben der Frau für glaubwürdig. Der unglaubwürdige Angeklagte habe behauptet, er habe sie lediglich einmal geschubst, wobei sie sich nicht verletzt habe. Er habe angegeben, sie habe sich Verletzungen selbst zugefügt. So habe sie sich nach seiner Darstellung auf den Boden geworfen, um sich vor Nachbarn als Gewaltopfer zu inszenieren.

Opferanwältin Anita Einsle sprach von einem jahrelangen Martyrium, dem die Frau in der Ehe ausgesetzt gewesen sei.

Der Angeklagte beantragte einen Freispruch: Seine Frau habe die Vorwürfe auch deshalb erfunden, um ihre Position im Scheidungsverfahren zu verbessern.