Cobra-Einsatz und europaweite Fahndung: Lügende Zeugen nach Schüssen vor Disco

Zwei Zeugen verurteilt, die den Urteilen zufolge einen angeklagten Mordversuch zu decken versuchten.
Der 28-Jährige soll im Jänner vor einer Diskothek in Lustenau zwei Tschetschenen angeschossen und schwer verletzt haben. Der Türke wurde wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Geschworenenprozess am Landesgerichte Feldkirch soll im März 2025 stattfinden.
Angeklagt wurden auch acht Männer, die vor der Polizei falsch ausgesagt und den beschuldigten Schützen zu decken versucht haben. Dazu erfolgten am Dienstag am Landesgericht die ersten Urteile.
Im ersten Prozess wurde ein unbescholtener 32-Jähriger wegen falscher Beweisaussage und versuchter Begünstigung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3300 Euro (300 Tagessätze zu je 11 Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.
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Disco-Mitarbeiter machte Falschaussage
Demnach sagte der Disco-Mitarbeiter als Zeuge vor der Polizei wahrheitswidrig aus, er habe mit dem mutmaßlichen Schützen an jenem Abend in der Diskothek keinen Kontakt gehabt. Ein gelöschtes, dann aber wiederhergestelltes Überwachungsvideo belegt das Gegenteil. Dennoch bestritt der Angeklagte den Tatvorwurf.
In der zweiten Verhandlung wurde über einen anderen 32-Jährigen wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung eine Geldstrafe von 2400 Euro (200 Tagessätze zu je 12 Euro) verhängt. Das Urteil von Richter Marco Mazzia ist nur deshalb nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte keinen Verteidiger hat und deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt.
Der geständige und unbescholtene Kroate gab vor der Polizei als Zeuge an, er habe als damaliger Disco-Security weder die Schüsse noch den Schützen gesehen. Auch er wurde durch ein Überwachungsvideo überführt.
Vor Gericht gab der Angeklagte zu Protokoll, er habe aus Angst vor der Rache des Schützen als Zeuge gelogen.