Warum ein Angeklagter gleich nach der Verhandlung in U-Haft genommen wurde

Vorbestrafter Angeklagter durfte wegen eines Vorfalls im Gerichtssaal nicht mehr nach Hause gehen. In der U-Haft bekomme er jetzt “dringend notwendige Betreuung”, sagte sein Verfahrenshelfer.
Nach seiner Befragung sagte der Zeuge, der Angeklagte habe ihn soeben im Gerichtssaal in der persischen Sprache Farsi neuerlich bedroht. Daraufhin beantragte Staatsanwalt Elias Zortea mit Erfolg die Verhängung der Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr. Richter Dietmar Nußbaumer vertagte am Landesgericht Feldkirch die Hauptverhandlung und verhängte danach in der Haftverhandlung Untersuchungshaft.
Angeklagt wurde der mit einigen Vorstrafen belastete Afghane wegen Körperverletzung in mehreren Fällen, mehrfacher gefährlicher Drohung, versuchter Nötigung und dauernder Sachentziehung. Im Strafantrag wird dem 26-Jährigen vorgeworfen, bei mehreren Vorfällen im Unterland mehrere Menschen geschlagen und dabei verletzt sowie bedroht zu haben. So soll er den Busfahrer getreten und ihm damit gedroht haben, ihm die Nase zu brechen. Darüber hinaus soll er ein fremdes Handy in die Dornbirnerach geworfen haben.
Angeklagter von Richter ermahnt
Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Auf nicht schuldig plädierte er bei jenen Anklagepunkten, zu denen er angab, die angeblichen Opfer seien krank und hätten sich selbst verletzt. Richter Nußbaumer ermahnte den aufgebrachten Angeklagten während der Hauptverhandlung, wenn er sich noch einmal ungefragt zu Wort melde, müsse er den Gerichtssaal verlassen.
Anwalt: “Dringend notwendige Betreuung” in U-Haft
Verteidiger Klaus Fischer ist auch der Erwachsenenvertreter des offenbar eingeschränkt geschäfts- und zurechnungsfähigen Angeklagten. Der Verfahrenshelfer sagte, seinem arbeitslosen Mandanten sei wegen der Vorstrafen und BH-Strafen der Asylstatus aberkannt worden. Ihm werde auch kein subsidiärer Schutz gewährt. Stattdessen werde der Afghane fremdenrechtlich in Österreich nur noch geduldet, befristet mit jeweils einem Jahr. In der U-Haft erhalte der aggressive junge Mann, der sonst im Sozialsystem durch den Rost zu fallen drohe, dringend notwendige Betreuung.