Polizisten mit Eisenstange angegriffen und Frauen mit dem Umbringen bedroht

64-Jähriger leidet an paranoider Schizophrenie und wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.
Wegen mehrerer Vorfälle und einer ganzen Reihe strafrechtlicher Vorwürfe stand am Montag ein 64-Jähriger am Landesgericht Feldkirch vor Gericht. Ihm werden Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung angelastet. Der Pensionist ist psychisch beeinträchtigt und vorläufig im Landeskrankenhaus Rankweil untergebracht. Vorstrafen hat er keine.
Vorfall in Pädagogischer Hochschule in Feldkirch
In der Pädagogischen Hochschule in Feldkirch soll er im vergangenen Jahr zwei Mitarbeiterinnen angedroht haben, sie auszulöschen und umzubringen. Eine Zeugin zeigte sich heute noch sichtlich mitgenommen. Der Angeklagte sei wiederholt am Gebäude vorbeigegangen und habe Schussbewegungen in Richtung der Praxis-Volksschule gemacht. Eines Tages sei er hereingekommen, habe Zettel und Kuli verlangt und vom lieben Gott gesprochen. Er sei zunehmend zorniger geworden und habe schließlich gesagt, “dass er uns alle umbringt”, so die Zeugin. Der Mann bestreitet das, seine Verantwortung ist recht schräg. Falls von „Umbringen“ die Rede gewesen sei, dann habe er gesagt, der Allmächtige werde sie vielleicht einmal umbringen, “wenn sich die Schule in ein illegales Puff verwandelt“.
Mit Eisenstange auf Polizisten losgegangen
Im April 2025 kam es zu einem Polizeieinsatz in seiner Wohnung. Der Angeklagte hatte zuvor – so schilderten es die Beamten – Gegenstände aus dem Fenster geworfen und sich dann in einem Raum verschanzt. Als die Polizisten samt beigezogener Diensthundestreife ins Zimmer vordrangen, soll er mit einer Eisenstange Stichbewegungen in ihre Richtung gesetzt haben. Mehrere Polizisten, die sich mit einem Schild schilderten den Vorfall übereinstimmend. Einer davon wurde verletzt, als die Eisenstange vom Polizeischild abrutschte und einen Beamten im Gesicht traf. Der 64-Jährige bestreitet das und sagt, er habe nur auf ein Schild eingeschlagen.
Weitere Vorfälle
Bereits Monate zuvor soll er mit dem Fahrrad auf einen Beamten zugefahren und mit ihm kollidiert sein. Zudem hat er laut Anklage den Eigentümer jenes Hauses, in dem er ein Wohnrecht hat, mit dem Tod bedroht. Auch diese Vorwürfe bestreitet der Angeklagte.
Verteidiger kritisiert Verfahrensdauer
Der Staatsanwaltschaft spricht im Schlussplädoyer von glaubwürdigen Zeugenaussagen. Als “glasklar” bezeichnete die öffentliche Anklage das psychiatrische Gutachten, das – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – von Reinhard Haller vorgetragen wurde, „glasklar“. Der Verteidiger kritisiert die lange Verfahrensdauer. Die ersten Vorfälle lägen mehr als ein Jahr zurück, auch die Beauftragung und Erstellung des Gutachtens habe lange gedauert. Eine schwere Körperverletzung liege weder beim Fahrradvorfall noch beim Einsatz der Eisenstange vor. Es sei nicht ersichtlich, dass sein Mandant jemanden verletzen wollte.
In seinem letzten Wort sagt der Angeklagte, der Psychiater „schubladisiere“ ihn zu Unrecht als Schizophrenen. Wie aus der späteren Urteilsbegründung hervorging, leidet der 64-Jährige an paranoider Schizophrenie. Der Sachverständige hielt eine Behandlung für dringend erforderlich.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Franziska Klammer erklärte die Taten – mit Einschränkungen – als erwiesen. Aufgrund der Erkrankung ordnete das Gericht die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.