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Führerscheinentzug vielleicht in ganz Europa

06.02.2024 • 18:19 Uhr
Weg heißt weg: Was in einem EU-Land gilt, soll bald schon für alle wirksam sein <span class="copyright">APA/ Helmut Fohringer</span>
Weg heißt weg: Was in einem EU-Land gilt, soll bald schon für alle wirksam sein APA/ Helmut Fohringer

Wenn der „Schein“ weg ist, soll das bald in ganz Europa gleichermaßen gelten. EU-Parlament stimmte für Verschärfung der Regeln

Beim großen Ziel, bis 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf europäischen Straßen auf Null zu reduzieren, fahnden EU-Kommission und die Parlamentarier seit Längerem nach Schwachstellen in bestehenden Systemen. Was kann man besser machen? Nun wurden sie bei einem Missstand fündig, der den meisten, die im europäischen Straßennetz unterwegs sind, geläufig ist: Fast immer ist es so, dass ein Führerscheinentzug nach einem schwerwiegenden Verkehrsdelikt nur im Land greift, in dem sich alles zugetragen hat, nicht aber in anderen Ländern bzw. im Heimatland. Ein Vertreter kann also etwa nach einer Geisterfahrt in Deutschland dort ein Fahrverbot bekommen, in Österreich würde das aber nicht gelten.

Grenzüberschreitende Verkehrsdelikte

„40 Prozent aller Verkehrsdelikte werden derzeit grenzüberschreitend nicht geahndet“, sagte gestern SPÖ-Delegationsleiter Andreas Schieder vor Journalisten in Straßburg. Es sei höchste Zeit, das neu zu regeln. Tatsächlich wurde im EU-Parlament in Straßburg eine Verschärfung beschlossen. So sollen schwerwiegende Vergehen (dazu zählt man Missachtung des Überholverbots, Geisterfahrten, Fahrerflucht in schweren Fällen, schwere Alkoholisierung, signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen usw.) in Zukunft immer an das Herkunftsland gemeldet werden und der Führerscheinentzug in der Folge überall gelten.

Kontroverse Abstimmung

Doch die Abstimmung fiel mit 372 Ja- zu 220 Nein-Stimmen (43 Enthaltungen) nicht gerade überwältigend aus, es gibt auch Bedenken. Für FPÖ-Abgeordneten Roman Haider, selbst Fraktionssprecher im Verkehrsausschuss, schießt der Bericht über das Ziel hinaus: „Es gibt keine genaue Definition, was schwere Verkehrsdelikte sind. Bei groben Verstößen sind wir dafür, aber darüber hinaus wird die Subsidiarität untergraben.“ Gemeint ist damit auch der Vorstoß, die Strafen für Verkehrsdelikte EU-weit anzugleichen. Allerdings hatte die FPÖ in der Vergangenheit immer wieder angeprangert, dass etwa ausländische Fahrer nach Delikten in Österreich nicht über die Grenzen verfolgt werden. Auch Abgeordnete der ÖVP stimmten gegen den Vorschlag.

Neue Richtlinie

Diskutiert wurde somit auch über die Liste an sich; so schlagen die Abgeordneten vor, das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle aufzunehmen. Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h außerorts und bereits 30 km/h innerorts würde dazugehören. „Ich bin überzeugt, dass diese Richtlinie nicht nur dazu beitragen wird, die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern, sondern auch das Bewusstsein der Bürger für eine verantwortungsvollere Fahrweise und die Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten und die Folgen von Verstößen zu akzeptieren, zu stärken, ganz gleich, wo in der EU wir fahren“, so Berichterstatter Petar Vitanov (S&D) nach der Abstimmung.