International

EU verhängt Sanktionen gegen 33 Personen im Fall Nawalny

26.03.2024 • 14:28 Uhr
Wien, Österreich. 1. März 2024. Gedenken anlässlich des Nawalny-Begräbnisses vor der russischen Botschaft. Vienna *** Vienna, Austria March 1, 2024 Commemoration on the occasion of Navalnys funeral in front of the Russian Embassy Vienna
Vor der russischen Botschaft in Wien wurde dem russischen Oppositionsführer gedacht. IMAGO/ Andreas Stroh

Nach dem Tod von Nawalny verhängt der Rat der Europäischen Union Sanktionen gegen 33 Personen und die Strafkolonien, in denen er untergebracht war.

Der Rat der Europäischen Union hat am Freitag beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen 33 Personen und zwei Organisationen zu verhängen, die mit dem plötzlichen Tod des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny in einer Strafkolonie in Verbindung stehen.

Neuzugänge auf der Sanktionsliste

Neuzugänge auf der Sanktionsliste sind die beiden Strafkolonien, in denen Alexej Nawalny von Juni 2022 bis zu seinem Tod inhaftiert war. Die Kolonien haben den Ruf, Inhaftierte physischem und psychischem Druck, völliger Isolation, Folter und Gewalt auszusetzen. Nawalny erlitt an den beiden Orten Misshandlungen. Diese führten zu einer Verschlechterung seiner Gesundheit.

Weiters hat der Rat beschlossen, Mitglieder der Justiz einzubeziehen, wie Andrey Suvorov, der Nawalny letztes Jahr zu 19 Jahren Haft in einer Sonderkolonie verurteilte. Ebenfalls sanktioniert werden Kirill Nikiforov, der Nawalnys Klage gegen IK-6 abwies sowie Evgenia Nikolaeva und Natalia Dudar, die eine Reihe von Urteilen gegen politische Gegner einschließlich Nawalny erließen.

Hochrangige Beamte betroffen

Auch mit Sanktionen behängt wurden hochrangige Beamte des Strafvollzugssystems und des Justizministeriums. Diese waren entweder für die Vollstreckung von Haftstrafen gegen Nawalny und weitere politische Gegner verantwortlich oder versäumten es, den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte zu gewährleisten.

Mit den heutigen Benennungen gelten die restriktiven Maßnahmen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte nun für 104 natürliche und juristische Personen sowie 23 Organisationen aus mehreren Ländern.