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Digitaler Wahlkarten-Antrag ist ab sofort möglich

03.04.2024 • 15:03 Uhr
ABD0210_20190425 - WIEN - ÖSTERREICH: ++ THEMENBILD ++ ZU APA0044 VOM 25.4.2019 - Illustration zum Thema Druck der EU-Wahl-Stimmzettel. Im Bild: Druck und Produktion der EU-Wahl-Stimmzettel aufgenommen am Donnerstag, 25. April 2019, in einer Druckerei in Wien. Für die EU-Wahl müssen 7,9 Millionen Stimmzettel und 1,4 Millionen Wahlkarten gedruckt werden sowie 7,5 Millionen blaue Urnen- sowie 1,4 Millionen beige Briefwähler-Kuverts bereitgestellt werden. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Für die EU-Wahl müssen 7,9 Millionen Stimmzettel und 1,4 Millionen Wahlkarten gedruckt werden. APA/HELMUT FOHRINGER

Die Wahlkarten für die EU-Wahl können bereits jetzt bequem und unkompliziert online beantragt werden. Die EU-Wahl findet am 9. Juni statt.

Wer bei der EU-Wahl am 9. Juni seine Stimme ortsunabhängig oder per Briefwahl abgeben möchte, muss im Vorfeld der Wahl eine Wahlkarte beantragen. Ab sofort ist die Beantragung auch digital möglich, gab das Innenministerium am Mittwoch bekannt. Möglich ist dies über die Handy-App „Digitales Amt“ oder online über das Webportal www.oesterreich.gv.at

In vielen Fällen kann man auch das Portal www.wahlkartenantrag.at nutzen (sofern die Heimatgemeinde an diesem Service teilnimmt). Hierbei ist oftmals keine ID Austria nötig.

Möglichkeiten zur Beantragung

Eine Wahlkarte ist sowohl für die Wahl mit einer Wahlkarte in einem „fremden“ Wahllokal (abseits des eigenen Wahllokals in der Heimatgemeinde) als auch für die Briefwahl nötig.

Im Bild: Eine Wahlkarte der EU-Wahl 2019
Eine Wahlkarte der EU-Wahl 2019. APA/ Themenbild

Die Frist für die Online-Beantragung endet in der Nacht vom 4. auf den 5. Juni 2024 (00:00 Uhr), um eine pünktliche Zustellung der Wahlkarten sicherzustellen. Der Versand der beantragten Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag. Neben der digitalen Antragstellung bleibt die Möglichkeit zur Beantragung über die Gemeinde weiterhin bestehen. Diese kann persönlich, schriftlich, per Postweg oder E-Mail erfolgen. Die Frist endet für mündliche Anträge am 7. Juni 2024, 12 Uhr (schriftliche Anträge sind bis 5. Juni möglich; bis 7. Juni nur dann, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist).

Stimmenabgabe trotz Hindernissen

In einer Aussendung von Innenminister Gerhard Karner und Staatssekretärin Claudia Plakolm (beide ÖVP) hieß es dazu, mittels Wahlkarte ist es Wählerinnen und Wählern, die ihre Stimme am Wahltag nicht persönlich abgeben können (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Auslandsaufenthaltes), trotzdem möglich, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. „Mit der Bestellung der Wahlkarte per App oder online gibt es eine weitere, unbürokratische Möglichkeit, vom Wahlrecht für die Europawahl Gebrauch zu machen. Über zweieinhalb Millionen Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen persönlichen Zugang zum ‚Digitalen Amt‘ haben, zeigen, dass dieser zeitgemäße Service gut angenommen wird“, sagte Karner.

Wer noch keine ID Austria hat, aber über eine gültige Handy-Signatur verfügt, kann laut Innenministerium beispielsweise bei der Anmeldung auf www.oesterreich.gv.at oder in der App Digitales Amt auf eine ID-Austria umsteigen.