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Sohn beim IS in Syrien unterstützt: Schweizer Eltern vor Gericht

20.08.2024 • 09:27 Uhr
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Im Bundesgericht Bellinzona kommen die Eltern eines IS-Kämpfers auf die Klagebank. Reuters

Die Eltern eines zum radikalen Islam konvertierten IS-Kämpfers müssen sich am Montag in der Schweiz vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

Weil sie ihrem Sohn zwischen 2016 und 2019 in mehreren Tranchen rund 50.000 Franken (umgerechnet 52.400 Euro) nach Syrien überwiesen, stehen die Eltern des Mannes nun in der Schweiz vor Gericht. Sie müssen sich wegen Zuwiderhandelns gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz verantworten. Den Eltern wird vorgeworfen, eine verbotene terroristische Organisation finanziell unterstützt zu haben.

Der Weg eines jungen Schweizers

Ein junger Schweizer konvertierte als Teenager vom Katholizismus zum Islam und radikalisierte sich dann: Er schloss sich der salafistisch-dschihadistischen Ideologie an. Im April 2015 verließ er die Schweiz und zog nach Syrien, um sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen, wo er eine militärische sowie religiöse Ausbildung erhielt.

In Syrien heiratete er eine ebenfalls radikalisierte Französin, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervorgeht. Er telefonierte regelmäßig mit seiner Mutter und schickte ihr Nachrichten über einen Messenger-Dienst. Die Schweizer Strafverfolgungsbehörde überwacht die Kontakte. Bevor der Sohn mithilfe eines Schleppers in die Schweiz zurückkehren konnte, wurde er im Juni 2019 von kurdischen Kräften gefangen genommen. Seit nunmehr fünf Jahren sitzt der Mann im Nordosten Syriens im Gefängnis. Neben dem Verfahren gegen seine Eltern läuft gegen den Sohn ein separates Verfahren.

Eltern vor Gericht

Der Bundesanwaltschaft zufolge überwiesen seine Eltern, die im Kanton Genf leben, zwischen September 2016 und Mai 2019 auf Wunsch ihres Sohnes insgesamt rund 50.000 Franken. Das Geld floss nicht nur an den Sohn und seine Frau, sondern auch an einen Freund. Letzteres könnte den Eltern zum Verhängnis werden.

Die Überweisungen umfassten Beträge von wenigen Dutzend bis zu mehreren Tausend Franken. Einige dieser Zahlungen erfolgten über Western Union, andere über das anonyme Schecksystem Ticket Premium, mit dem Online-Überweisungen ohne Bankkonto getätigt werden können. Bei größeren Beträgen wurden Mittelsmänner eingesetzt. So soll die Mutter des Kämpfers im Mai 2019 40.000 Franken an zwei Personen übergeben haben, die extra aus Berlin angereist waren. 20.000 Franken davon stammten aus der Rückzahlung einer Lebensversicherung der Angeklagten.

Der Prozess wird voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern.