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“War keine gute Mama, aber ich habe meine Kinder nie misshandelt”

07.09.2026 • 08:27 Uhr
"War keine gute Mama, aber ich habe meine Kinder nie misshandelt"
Prozess am Landesgericht Feldkirch. neue

Drei Töchter sollen über mehr als zehn Jahre gequält und körperlich misshandelt worden sein. Zwei miteinander verschwägerte Frauen stehen deshalb seit Montag vor dem Landesgericht Feldkirch.

Es sind schwerwiegende Vorwürfe, die seit heute früh am Landesgericht Feldkirch verhandelt werden. Drei Töchter sollen über mehr als zehn Jahre immer wieder gequält und körperlich misshandelt worden sein. Angeklagt sind zwei miteinander verschwägerte Frauen (47,50). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fortgesetzte Gewaltausübung vor. Beide bekannten sich zum Prozessauftakt nicht schuldig. Der Prozess vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist auf zwei volle Tage anberaumt.

Bereits 2005 sei das Jugendamt mit der Familie befasst gewesen. Später kamen die Mädchen laut Anklage zeitweise in eine Krisenfamilie. Die beiden Frauen hätten schließlich gemeinsam gewohnt, es habe mehrere Umzüge gegeben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gemeinsam gegen ihre drei Töchter Gewalt ausgeübt zu haben. Die Zweitangeklagte sei dabei die treibende Kraft gewesen.

"War keine gute Mama, aber ich habe meine Kinder nie misshandelt"
Die Verteidiger Gerd Endrich und Patrick Beichl. NEUE

Schwere Vorwürfe

Die Liste der vorgeworfenen Misshandlungen ist lang. Ein Kochlöffel soll mit kochendem Wasser erhitzt worden sein, bevor damit auf den nackten Hintern der Mädchen geschlagen worden sei. Die Angeklagten sollen ihre Kinder an den Haaren gezogen, ihre Nasen zugehalten und ihnen mit Kernseife den Mund ausgewaschen haben. Sie sollen im Badezimmer eingesperrt und nach dem Abschalten des Stroms allein in der Dunkelheit gelassen worden sein. Auch eiskaltes Abduschen wird den Frauen vorgeworfen. In einem Fall sollen mit einer Kette zwei Zähne ausgeschlagen worden sein. In einem anderen soll eine Tür zugeschlagen worden sein, während die Finger eines Kindes dazwischen waren.

Angeklagte bekennen sich nicht schuldig

Beide Angeklagten bekannten sich am ersten Prozesstag nicht schuldig. Verteidiger Gerd Endrich erklärte, seine Mandantin sei von der Zweitangeklagten abhängig gewesen, von ihr bedroht und geschlagen worden. Aus diesem „Korsett“ sei sie nicht herausgekommen. Weshalb ihre zwei Töchter ihre Mutter angezeigt hätten, sei ihr ein Rätsel. Sie vermute einen Racheakt. Endrich fordert einen Freispruch.

Auch die Zweitangeklagte weist die Vorwürfe zurück. Ihr Verteidiger Patrick Beichl verwies auf die Strafdrohung von bis zu 15 Jahren und betonte, die Anschuldigungen müssten sehr ernst genommen werden. Die belastende Familiensituation dürfe aber nicht mit den einzelnen Tatvorwürfen vermengt werden. „Man muss jeden einzelnen Vorwurf prüfen“, führte Beichl aus. Die Erziehung sei sicher nicht immer optimal gewesen und einiges könne hinterfragt werden. Die seiner Mandantin vorgeworfenen Taten habe es jedoch nicht gegeben.

Einvernahme der Erstangeklagten

Die 50-jährige Erstangeklagte bekannte sich bei ihrer Einvernahme zunächst teilweise schuldig. Es stimme, dass sie ihre Töchter kalt abgeduscht habe. Ihren Erziehungsstil beschrieb sie als von Überforderung geprägt. Vor allem mit ihrer älteren Tochter habe es Probleme gegeben. Auf die Frage von Richter Alexander Wehinger, ob es Gewalt gegeben habe, antwortete sie jedoch mit Nein. Es habe öfter Streit gegeben und es sei geschrien worden, aber keine Gewalt.

Einen Teil der in der Anklage geschilderten Übergriffe will die 50-Jährige allerdings bei ihrer Schwägerin beobachtet haben. Diese habe ihre Töchter mit einem Kochlöffel geschlagen, vielleicht zwei- oder dreimal im Monat. Dabei hätten die Kinder blaue Flecken davongetragen. Auch das Waschen des Mundes mit Kernseife schrieb sie der Zweitangeklagten zu. Zudem gab sie an, gesehen zu haben, wie ihre Schwägerin einer Tochter mit einer Kette zwei Zähne ausgeschlagen habe. Sie selbst habe sich nicht eingemischt. „Sie hat gesagt, misch dich nicht drein. Ich hatte Angst vor ihr.“

Warum ihre Töchter nun auch sie belasteten, wollte Wehinger wissen. Die Angeklagte könne sich vorstellen, dass dies aus Rache geschehen sei. Ihre ältere Tochter habe ihre Gemeindewohnung haben wollen. Sie habe diese aber nicht aufgeben können, weil sie sonst ohne Wohnung dagestanden wäre.

Im weiteren Verlauf wurde die 50-Jährige mit früheren Aussagen konfrontiert. Die Privatbeteiligtenvertretung hielt ihr Angaben aus den Jahren 2006 und 2008 vor. Demnach habe sie 2006 berichtet, ihre Schwägerin habe ihr geraten, ihre Tochter mit einem nassen Kochlöffel zu schlagen. Das Kind habe blaue Flecken gehabt. 2008 soll die heute Angeklagte angegeben haben, dass die Kinder geschlagen worden seien.

Auf Fragen ihres Verteidigers Gerd Endrich schilderte die Frau erneut ihre Abhängigkeit von der Zweitangeklagten. Sie sei finanziell von ihr abhängig gewesen, ihre Schwägerin habe den Alltag bestimmt. Auch psychisch sei es ihr damals nicht gut gegangen. Sie habe Angst vor der Zweitangeklagten gehabt und berichtete auch von körperlicher Gewalt gegen sie selbst.

Einvernahme der Zweitangeklagten

Auch die 47-jährige Zweitangeklagte wies die zentralen Vorwürfe zurück. Ihren Erziehungsstil beschrieb sie als “konsequent und streng”. Strafen wie Fernsehverbot, Hausarrest oder das Wegnehmen des Handys seien für sie normale Erziehungsmaßnahmen gewesen. Auf die Frage des Richters, ob dazu auch Gewalt gehört habe, antwortete sie mit Nein.

Den Vorfall mit der Kette habe es nie gegeben, betonte die Angeklagte. Gleiches gelte für die übrigen vorgeworfenen Misshandlungen. Die Familie sei von 2016 bis 2023 von der Jugendhilfe betreut worden. Dabei sei niemandem eine Misshandlung aufgefallen. Eine Tochter habe sie allerdings zweimal geohrfeigt. Das habe aber niemals die Kinder ihrer Schwägerin betroffen. Bei der Polizei hatte sie auf den entsprechenden Vorhalt erklärt, das könne schon sein.

Warum ihre Schwägerin sie nun belaste, könne sie nicht sagen. Sie habe sich schon immer als Opfer dargestellt. Nach ihrer Darstellung sei die Erstangeklagte in ihrer Gegenwart gegenüber den Kindern nicht gewalttätig gewesen.

Über ihren eigenen Zustand zur damaligen Zeit sagte die Zweitangeklagte, es sei ihr sehr schlecht gegangen. Nach dem Tod ihres Mannes habe sie mit sich selbst kämpfen müssen. „War keine gute Mama, nachdem mein Mann von heute auf morgen gestorben ist. Ich hatte mit mir selbst zu kämpfen. Mir ist ein paar Mal die Hand ausgerutscht, aber ich habe sie nie misshandelt.“

Im Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage drohen fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.