Hund getreten: Milde Strafe für Tierquäler

Kleiner Hund wurde durch Tritt fast drei Meter weggeschleudert.
Mit einer milden Sanktion kam der wegen Tierquälerei Angeklagte am Mittwoch beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch davon. Richter Andreas Böhler gewährte dem unbescholtenen 63-Jährigen, der Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen hat, eine Diversion. Wenn der Notstandshilfebezieher innerhalb von zwei Wochen dem Gericht als Geldbuße 500 Euro bezahlt und der Hundehalterin die Tierarztkosten von 85,10 Euro ersetzt, wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden. Der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Bolter waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Tritt gegen Hund
Dem Angeklagten wurde im Strafantrag vorgeworfen, er habe am 24. Juli vor der von ihm bewohnten Wohnanlage im Bezirk Feldkirch einem kleinen Hund einer Nachbarin einen festen Tritt versetzt. Dadurch ist der Yorkshire Terrier nach Darstellung der Staatsanwaltschaft fast drei Meter weggeschleudert worden. Die Hündin habe wegen des Fußtritts starke Schmerzen verspürt, eine Prellung erlitten und sei vorübergehend gehunfähig gewesen. Das Tier sei roh misshandelt worden.
Alkohol
Der Angeklagte sagte, er habe an den ihm angelasteten Vorfall keine Erinnerung, da er zur fraglichen Zeit alkoholisiert gewesen sei. Aus dem Gerichtsakt könne er folgende Rückschlüsse ziehen: Die Nachbarin habe ihre Hunde im Freien wieder nicht angeleint, obwohl er sie schon mehrfach darauf hingewiesen habe. Der Hund sei auf ihn zugerannt. Um sich selbst zu schützen, habe er reflexartig zugetreten.
Ausgezogen
Die 43-jährige Hundehalterin gab als Zeugin vor Gericht zu Protokoll, sie sei inzwischen wegen des Angeklagten aus der Wohnanlage ausgezogen. Er habe früher schon einmal einen ihrer Hunde getreten. Und er habe bei einem anderen Vorfall zu ihrer kleinen Tochter gesagt, er wisse, wie man Hunde umbringe.
Staatsanwaltschaft
Der Angeklagte berichtete, er sei beim angeklagten Vorfall von der Hundehalterin nach seinem angeblichen Tritt gestoßen worden. Er sei mit dem Hinterkopf am Boden aufgeschlagen und bewusstlos geworden. Richter Andreas Böhler merkte dazu an, die Staatsanwaltschaft habe das wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Frau geführte Ermittlungsverfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt. Denn der 63-Jährige sei weniger als 14 Tage und damit unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit für fahrlässige Körperverletzung gesundheitlich beeinträchtigt gewesen.