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Mit K.o.-Tropfen Ex-Freundin betäubt

09.11.2020 • 21:00 Uhr
 Landesgericht Feldkirch<span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Landesgericht FeldkirchKlaus Hartinger

18 Monate Gefängnis für den vorbestraften 39-Jährigen.

Der eifersüchtige Angeklagte wollte Beweise für seine Vermutung, dass seine Ex-Freundin während ihrer Beziehung auch andere Männer hatte. Dafür griff er nach Ansicht der Richter zu drastischen Mitteln und machte sich damit strafbar. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 39-Jährige im September 2019 die 32-Jährige in deren Wohnung im Bezirk Feldkirch gewürgt und getreten und sie gezwungen, ihm ihre Handypasswörter mitzuteilen. Danach hat der Arbeitslose die Büroangestellte laut Urteil mit K.o.-Tropfen, die er ihr in ein alkoholisches Getränk gemischt hatte, betäubt. Demnach hat er, während sie schlief, Daten aus ihrem Handy auf seinen Laptop überspielt. Diese hat er im Anschluss genau kontrolliert und durchforstet.

Drei Vorstrafen

Wegen schwerer Nötigung, widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersys­tem, Körperverletzung und ­Waffendelikten wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte im März am Landesgericht Feldkirch in einem Schöffenprozess zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Der wegen der schweren Gewalt erhöhte Strafrahmen für die schwere Nötigung betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.

In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde nun das Urteil des Feldkircher Schöffensenats bestätigt. Der Berufung des Angeklagten gegen die Entscheidung des Landesgerichts vom März wurde keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Pumpgun

Als Teilschmerzengeld hat der Arbeitslose dem mutmaßlichen Opfer 1500 Euro zu bezahlen. Der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz bestritt die Hauptvorwürfe und räumte nur die Waffendelikte ein. Bei einer Hausdurchsuchung wurden eine Pumpgun, zwei Armbrüste, eine Harpune mit eingelegtem Speer sowie Hieb- und Stichwaffen sichergestellt. Verteidiger German Bertsch sagte, die Frau habe seinem Mandanten die Passwörter und die Handydaten freiwillig zur Verfügung gestellt und keine K.o.-Tropfen verabreicht bekommen.

Die Richter hielten aber die Angaben der 32-Jährigen für glaubwürdig. Im Spital wurden in ihrem Blut K.o.-Tropfen gefunden. Die Frau konnte allerdings vor Gericht nicht erklären, warum der Beschuldigte trotz der von ihr behaupteten Vorfälle einen Tag danach bei ihrer Geburtstagsfeier anwesend sein und sie zwei Tage danach bei einem Ausflug zum Lünersee begleiten durfte.