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Haft nach Gewalt gegen Ex-Freundin

03.07.2021 • 09:00 Uhr
Der gewalttätige Ex-Freund muss in Haft. <span class="copyright">Bernd Hofmeister</span>
Der gewalttätige Ex-Freund muss in Haft. Bernd Hofmeister

Ex-Partnerin geschlagen und bedroht: 13 Monate Gefängnis. OLG bestätigte Ersturteil.

Ich muss ins Gefängnis?“, fragte der Angeklagte nach der Urteilsverkündung. „Ja“, antwortete der Feldkircher Richter Martin Mitteregger. „Okay, wenn Sie das glücklich macht“, sagte der Angeklagte.
Wegen Gewalt gegen seine Ex-Freundin wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete 37-Jährige im März am Landesgericht Feldkirch zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen vier Haftmonate aus einer früheren Verurteilung wegen Raufhandels. Damit betrug die Gesamtstrafe 13 Monate Gefängnis.

Das Urteil mit der strengen Strafe wurde vom Angeklagten erfolglos bekämpft. Denn das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte jetzt das erstinstanzliche Urteil und gab der Berufung des Angeklagten keine Folge. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit.
Nach Ansicht der Richter hat der Iraker im Jänner bei Vorfällen an zwei Tagen die Rumänin geschlagen und dabei leicht verletzt. Zudem hat er nach den gerichtlichen Feststellungen damit gedroht, ihr mit einer Rasierklinge das Gesicht zu zerschneiden. Demnach hat der 37-Jährige der 43-Jährigen mit weiterer Gewalt gedroht, sollte sie nicht in sein Auto einsteigen sondern die Polizei verständigen. Des Weiteren hat der Asylwerber ihre Jacke zerrissen.
Die Strafrichter hielten die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig. Der Angeklagte machte von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zu äußern. Der Schuldspruch erfolgte wegen gefährlicher Drohung, Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die mögliche Höchststrafe für die gefährliche Drohung mit einer Verstümmelung wäre drei Jahre Haft gewesen.
Der Iraker war offenbar nicht damit einverstanden, dass die Erotiktänzerin im Jänner die Beziehung wegen seiner Eifersucht beendet hatte.
In der Vergangenheit ist der Ausländer in Österreich wegen Drogendelikten, fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Raufhandels verurteilt worden.