29 Euro mehr Sozialhilfe für Kinder

Als letzte Maßnahme des Antiteuerungspaketes des Landes tritt ab 1. Jänner die Erhöhung der Kinderrichtsätze in Kraft.
Dass die Teuerung Familien im untersten Einkommensbereich besonders hart trifft, ist bekannt.
Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) veranschaulichte diesen Fakt gestern nach der Regierungssitzung im Pressefoyer: Die Familien im untersten Einkommensbereich geben die Hälfte ihres Gehaltes für Essen und Wohnen aus, diejenigen mit dem höchsten Einkommen nicht einmal ein Viertel, so die Landesrätin. Dabei sind die Preise der Nahrungsmittel und für das Wohnen am stärksten gestiegen. Um einkommensschwächere Familien zu unterstützen, tritt ab 1. Jänner in Vorarlberg eine neue Entlastung in Kraft, die die Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe betrifft.

Wie das Land bereits berichtet und gestern beim Pressefoyer bekräftigt hat, werden die Richtsätze pro Monat und Kind um rund 29 Euro erhöht. Konkret bedeutet das: Für die ersten drei Kinder wird der Betrag von 158,40 auf 187,20 Euro aufgestockt, für das vierte bis sechste Kind von 99,60 auf 129 Euro und ab dem siebten Kind von 70,20 auf 99,60 Euro. „Warum diese Staffelung?“, stellte Wiesflecker eine rhetorische Frage und erklärte sogleich: Die Kinderrichtsätze seien seit Jahren analog zur Familienbeihilfe gestaffelt und wenn beides zusammengezählt werde, erhalte jedes Kind – egal ob das zweite oder das fünfte – denselben Betrag. Rund 1650 Kinder und Jugendliche werden ab dem neuen Jahr mit den erhöhten Richtsätzen unterstützt.
Ergänzung zum Bund
Diese Erhöhung ist die letzte noch offene Maßnahme des Antiteuerungspaketes, das das Land vor einem halben Jahr beschlossen hat und in dessen Zuge 40 Millionen Euro freigesetzt werden, wie Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) gestern beim Pressefoyer berichtete. Die Maßnahmen seien immer als Ergänzung zu den Entlastungen des Bundes zu sehen und würden dort eingesetzt, „wo wir das Gefühl hatten, das Land kann noch genauer hinschauen“, so Schöbi-Fink. Wichtig sei, dass es sich bei den meisten Landes-Maßnahmen nicht um Einmalzahlungen handle, sondern dass sie den Betroffenen monatlich zugute kämen und dadurch nachhaltig seien, etwa die erhöhte Wohnbauhilfe oder der höhere Familienzuschuss. Schöbi-Finks Regierungskollegin Wiesflecker fügte hinzu: „Wir haben beim Antiteuerungspaket auch darauf geachtet, dass wir bestehende Schienen – wie zum Beispiel den Heizkostenzuschuss – bedienen konnten und nicht ein neues Fördersystem entwickeln mussten.“
“Die Entlastungen des Landes sind als Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes zu sehen”
Barbara Schöbi-Fink, Landesstatthalterin
Hinsichtlich der Förderung von Kindern und Jugendlichen ist es Wiesflecker zudem ein Anliegen, dass sowohl Geld- als auch Sachleistungen erbracht werden. „Beim Geld können Familien selbst entscheiden, wofür sie es ausgeben. Sachleistungen sind aber mindestens so wichtig, denn das kommt direkt bei den Kindern an.“ Als Beispiel für Letzteres nannte Wiesflecker das mit dem Schuljahr 2022/23 eingeführte Angebot eines finanziell gestützten, gesunden Mittagessens für Kinder in der Sozialhilfe. Damit werde nicht nur die gesundheitliche Entwicklung der Kinder gefördert, sondern auch die soziale Teilhabe. Zudem sei das Mittagessen eine Brücke zur Nachmittags- oder ganztägigen Schule, was die Bildungschancen erhöhe.
Andere Entlastung sinnvoller

Während sich Schöbi-Fink und Wiesflecker beim Pressefoyer naturgemäß zufrieden mit dem Entlastungspaket zeigten, sah das die Opposition anders. Zumindest die Neos. Deren Familiensprecher, Johannes Gasser, meldete sich gestern Mittag mit einer Aussendung zu Wort. Er gesteht zwar ein, dass die Maßnahmen den Familien mit niedrigem Einkommen zugute kommen, jedoch sei dies ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Landesregierung „habe vergessen“, wie alle Familien im Land am treffsichersten entlastet werden könnten: mit kostenfreier Kinder- und Schülerbetreuung. „Das wäre wahrlich ein Meilenstein“, so Gasser.
Förderungen, die noch beantragt werden können
Die Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss erhöht und den Bezieherkreis erweitert. Haben bisher jährlich rund 12.000 Haushalte darum angesucht, dürften es jetzt bis zu 17.000 sein. Der Heizkostenzuschuss kann noch bis 24. Februar im Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.
Das Land fördert ein gesundes, regionales Mittagessen für Kinder in der Sozialhilfe mit bis zu fünf Euro pro Essen. Auch mitten im Schuljahr kann begonnen werden, daran teilzunehmen. Für die Ferienbetreuung gilt das Angebot ebenfalls. Beantragt wird dieses Mittagessen bei der Wohnsitzgemeinde, der Sozialhilfebescheid ist dabei mitzubringen.