Allein Verzugszinsen betragen 28.000 Euro

Nicht mehr tätige Firma hat ÖGK Zinsen für offene Sozialversicherungsabgaben zukommen zu lassen.
Das Vorarlberger Unternehmen hat seine Geschäftstätigkeit 2016 eingestellt und befindet sich seither im Stadium der Liquidation. Bei einer Prüfung durch die Landesstelle Vorarlberg der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ergab sich, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung für den Zeitraum zwischen 1.1.2011 und 31.12.2015 lohnabhängige Sozialversicherungsabgaben im Ausmaß von 160.000 Euro nachzuzahlen hat. Dafür belaufen sich die zu entrichtenden Verzugszinsen auf 28.000 Euro.
Sozialversicherungsabgaben bezahlt
Die ausständigen Sozialversicherungsabgaben von 160.000 Euro wurden der ÖGK inzwischen bezahlt. Aber die finanziell angeschlagene GmbH mit dem negativen Eigenkapital von 1,6 Millionen ersuchte vor Gericht darum, ihr die Zahlung von 28.000 Euro an Verzugszinsen nachzusehen, ohne Erfolg. Nach dem Bundesverwaltungsgericht gewährte nun in letzter Instanz auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) keine Nachsicht. Das Höchstgericht in Wien wies die Revision der Vorarlberger Firma zurück. Die Verzugszinsen sind also der ÖGK zukommen zu lassen.
Keine Nachsicht
Eine Nachsicht wäre nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nur dann zu erteilen, wenn gerade erst durch die Einhebung der Verzugszinsen eine wirtschaftliche Gefährdung des Unternehmens eintreten würden, erläuterten die Gerichte. Aber das Unternehmen, das abgewickelt werde, befinde sich bereits in einer prekären wirtschaftlichen Situation. Allerdings komme der Gesellschafter für die offenen Verbindlichkeiten auf, sodass kein Anlass für ein Insolvenzverfahren bestehe.
Er sei, so der VwGH, in der Lage gewesen, 160.000 Euro an ÖGK-Abgaben nachzuzahlen. Deshalb sei davon auszugehen, dass er auch den wesentlichen geringeren Betrag für die Verzugszinsen aufbringen könne. Die zusätzliche finanzielle Belastung für das Unternehmen wiege weniger schwer als der Nachteil, der der Versichertengemeinschaft durch eine Nachsicht entstehen würde.