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Überwachter muss Kosten für Detektiv bezahlen

20.01.2023 • 13:35 Uhr
 Polier muss für Anwaltskosten des Ex-Arbeitsgeber aufkommen. (Symbolbild)<span class="copyright"> Klaus Hartinger </span>
Polier muss für Anwaltskosten des Ex-Arbeitsgeber aufkommen. (Symbolbild) Klaus Hartinger

Polier arbeitete im Krankenstand auf fremder Baustelle.

Der Polier der Baufirma befand sich im Vorjahr zwischen 2. Juni und 2. Juli wegen einer Beinoperation im Krankenstand. Währenddessen kam sein Arbeitgeber weiterhin für seinen Lohn auf.

Im Krankenstand arbeitete der Polier bei einer fremden Baustelle. Belegt wurde das durch Fotos, die ein Detektiv im Auftrag des Arbeitgebers am 29. und 30. Juni 2022 anfertigte.

Beide Parteien klagen

Der Detektiv stellte für seine Dienste 2725 Euro in Rechnung, die das Bauunternehmen dann auch beglich. Die Baufirma entließ den Polier und verklagte ihn auf Schadenersatz für die Detektivkosten.

Der Polier klagte seinen Ex-Arbeitgeber, weil er seiner Meinung nach zu Unrecht entlassen wurde. Weil er im Krankenstand ja nur seiner Schwester beim Hausbau behilflich gewesen sei.  Mit seiner Klage forderte der Bauarbeiter eine Kündigungsentschädigung von 2265 Euro.

Verbundene Arbeitsrechtsverfahren

Die beiden von Arbeitsrichterin Susanne Fink am Landesgericht Feldkirch miteinander verbundenen Arbeitsrechtsverfahren wurden am Freitag in der ersten Verhandlung mit einem Vergleich beendet. Die gütliche Einigung sieht vor, dass der überwachte Baupolier der Baufirma die Detektivkosten von 2725 Euro ersetzt. Zudem kommt der von der Arbeiterkammer rechtlich vertretene Mann mit 1141 Euro für die Prozesskosten des anwaltlich durch Sascha Lumper vertretenen Ex-Arbeitgebers auf.

Die Gegenleistung besteht darin, dass die Entlassung nachträglich in eine Dienstgeberkündigung umgewandelt wird. Dadurch erhalte er von der Bauarbeiterkasse 11.000 Euro mehr an Abfertigung, sagte der langjährige Bauarbeiter.

Arbeitsprozess mit Energiekonzern

Auch im Arbeitsprozess, der von Richterin Fink am Freitag unmittelbar vor den Verfahren um die Detektivkosten und die Entlassung geführt wurde, gab es einen Vergleich. Dabei verpflichteten sich die beklagten Illwerke-Vkw, einem gekündigten Ex-Mitarbeiter 765 Euro als Teilprämie fürs Jahr 2021 zu bezahlen. Dabei handelt es sich um den Teil einer Erfolgsprämie, die alle Mitarbeiter der Illwerke-Vkw erhielten.

Strittig war in dem Gerichtsverfahren vor allem, ob die freiwillige Sonderzahlung allen Mitarbeitern zusteht oder nur jenen mit einem aufrechten Dienstverhältnis. Im Arbeitsprozess, mit dem der Gekündigte die Dienstgeberkündigung wegen Sozialwidrigkeit bekämpfte, wurde schon früher ebenfalls ein Vergleich erzielt: Der beklagte Energiekonzern bezahlte dem Kläger ein Monatsentgelt.