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Angeklagter Übergriff: Arzt ohne Erinnerung

20.02.2023 • 18:44 Uhr

Der damalige Primararzt soll seine Patientin sexuell missbraucht haben.

Im Prozess um das mit bis zu drei Jahren Haft bedrohte Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses erging am Montag am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil.

Richter Martin Mitteregger vertagte die Verhandlung zur Einvernahme einer Wiener Primarärztin, die als Parkinson-Spezialistin gilt.
Auf ihr Privatgutachten stützt sich Verteidiger Alexander Fetz. In ihrer Expertise soll sie zu dem Schluss gekommen sein, dass eine Nebenwirkung des vom angeklagten Arztes eingenommen Parkinson-Medikaments eine den Sexualtrieb steigernde Impulskontrollstörung gewesen sein könnte. Deshalb sei sein Mandant während des angeklagten Übergriffs auf die Patientin und des schriftlichen Geständnisses am Tag danach nicht zurechnungsfähig gewesen und freizusprechen, meint Fetz.

War damals Primararzt

Dem unbescholtenen 51-Jährigen wird vorgeworfen, er habe als damaliger Primararzt einer Vorarlberger Klinik am 29. Juni 2022 bei einer Untersuchung im Patientenzimmer einer 29-jährigen Bandscheibenpatientin, ohne medizinische Notwendigkeit und ohne Handschuhe im Intimbereich berührt. Zudem soll der Neurologe unprofessionelle Aussagen über den Intimbereich der Patientin getätigt und gesagt haben, der Vorfall bleibe das gemeinsame Geheimnis.
Der Angeklagte sagte am Montag, er habe keine Erinnerung an den angeklagten Vorfall und sein schriftliches Geständnis vom Tag danach. Er habe sich damals in einem Zustand befunden, der einer Psychose gleiche. Er könne den angeklagten Übergriff auf die Tiroler Patientin weder bestätigen noch dementieren.

Einen Tag danach entlassen

Nach seinem schriftlichen Geständnis wurde der Primararzt am Tag nach dem angeklagten Vorfall entlassen. In einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht bekämpft der inzwischen arbeitslose Mediziner seine Entlassung. Im Arbeitsprozess, in dem noch kein Urteil ergangen ist, argumentierte der Kläger im November 2022 nur für sein schriftliches Geständnis mit einer Impulskontrollstörung als Nebenwirkung seines Parkinson-Medikaments. In der damaligen Verhandlung bestritt er den ihm vorgeworfenen Übergriff auf die Patientin. Der gebürtige Tiroler verwies dazu darauf, dass ihm das Privatgutachten erst seit Februar 2023 vorliege.

Neurologisches Gutachten

Strafrichter Mitteregger sagte am Montag, es hänge auch von der Aussage der Privatgutachterin ab, ob ein neurologisches Gerichtsgutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit eingeholt werde.