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Zahnarzt in Ungarn hat
116.000 Euro zu zahlen

25.02.2023 • 20:26 Uhr
Eine ungarische Zahnarztpraxis wurde beklagt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Eine ungarische Zahnarztpraxis wurde beklagt. Hartinger

Nicht rechtskräftiges Urteil in Zivilprozess am Landesgericht stellt erhebliche Behandlungsfehler fest.

Mit dem Urteil des Landesgerichts Feldkirch wurde die beklagte ungarische Zahnarztpraxis in dem Zivilprozess dazu verpflichtet, ihrem klagenden Vorarlberger Ex-Patienten 116.000 Euro an Schadenersatz zu bezahlen.

Denn nach Ansicht von Zivilrichterin Larissa Blum sind ungarischen Zahnärzten der beklagten Partei 2017 erhebliche Behandlungsfehler unterlaufen. Die Richterin stützte sich dabei auf Gerichtsgutachten eines Zahnmediziners und eines Hals-, Nasen-, Ohrenarztes.

Berufung

Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben Berufung erhoben, über die das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden hat. Klagsvertreter Harald Bösch verlangt weitere 10.000 Euro an Schadenersatz. Der Beklagtenvertreter beantragt die Abweisung der Klage, vor allem deshalb, weil es in Ungarn zu keinen Behandlungsfehlern gekommen sei.
Allein an Schmerzengeld wurden dem 60-jährigen Patienten 63.000 Euro zugesprochen. Weil er, so das Feldkircher Urteil, wegen der Behandlungsfehler an Tinnitus, Schwindel, Kiefer- und Zahnschmerzen leide oder gelitten habe. So passe das Gebiss nach dem unsachgemäßen Einsetzen von zwei Zahnimplantaten, 16 Kronen und einem gezogenen Zahn nicht mehr aufeinander.

Kosten für Nachbehandlung

Mehr als 40.000 Euro entfallen auf Sanierungskosten bei einem deutschen Zahnarzt. Kein Vorarlberger Zahnarzt sei zur Nachbehandlung bereit gewesen, sagte der Unterländer Kläger. Rund 7900 Euro entfallen auf die Rückzahlung von in Ungarn bezahlten Behandlungshonoraren. 1200 Euro betreffen zurückzuzahlende Kosten für die Reise nach Ungarn und die Unterkunft in Ungarn. Reise und Unterkunft wurden von einem Vorarlberger organisiert, der mit der ungarischen Zahnarztpraxis zusammenarbeitete. Er vermittelte nach den gerichtlichen Feststellungen auch eine Voruntersuchung bei einem ungarischen Arzt in Vorarlberg.

Um die Hälfte billiger

Zahlreiche Vorarlberger fahren zur billigeren Zahnbehandlung nach Ungarn. Die Behandlungskosten für den Kläger hätten laut Urteil in Ungarn bei einer fachgerechten Behandlung 10.000 Euro betragen und in Vorarlberg 20.000 Euro.
Der Bregenzer Rechtsanwalt Bösch hat die Klage im Oktober 2018 am Landesgericht eingebracht. Der Zivilprozess hat in Feldkirch 2019 begonnen. Die beklagte ungarische Zahnarztpraxis hat dem Vorarl­berger Kläger 48.000 Euro an Prozesskosten zu bezahlen, heißt es im erstinstanzlichen Urteil.