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Fußgängerin starb: Haft für Unfalllenker

05.06.2023 • 16:44 Uhr
Die Fußgängerin verstarb an der Unfallstelle, der Autofahrer beging Fahrerflucht. <span class="copyright">Vlach</span>
Die Fußgängerin verstarb an der Unfallstelle, der Autofahrer beging Fahrerflucht. Vlach

Autolenker fuhr unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein in Bregenz auf Schutzweg Fußgängerin an und beging dann Fahrerflucht.

Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling am Montag am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, davon sind fünf Haftmonate zu verbüßen. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Als Teilschadenersatz hat der Italiener der dreiköpfigen Familie der verstorbenen Fußgängerin 22.500 Euro zu bezahlen.

Urreil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele, der eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als eineinhalb Jahren forderte, meldete volle Berufung an. Verteidiger Alexander Wirth nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der geständige Bauhandwerker fuhr am 25. März gegen 20 Uhr auf der Bregenzer Rheinstraße bei der Bahnunterführung in Fahrtrichtung Hard mit einem Firmenauto auf dem Schutzweg eine Fußgängerin an. Die 57-jährige Mutter von zwei Kindern prallte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe und verstarb an der Unfallstelle.

Fahrerflucht

Der Pkw-Lenker beging nach dem Unfall Fahrerflucht. Der 28-Jährige stand unter dem Einfluss von Marihuana und von 0,35 Promille Alkohol. Der im Unterland lebende Italiener verfügt nach eigenen Angaben seit Jahren über keinen Führerschein. Unfallgutachter Christian Wolf sagte, es wäre zu keiner Kollision gekommen, wenn der bei einer Tempobeschränkung von 60 Stundenkilometern mit 55 km/h fahrende Autolenker sofort eine Vollbremsung eingeleitet hätte.

Mitverschulden

Richter Julian Fettner sprach von einem Mitverschulden der Fußgängerin. Deshalb habe er die von Opferanwalt Stefan Denifl beantragten Schadenersatzbeträge halbiert. Denn der Sachverständige Wolf führte aus, die Fußgängerin habe den Zebrastreifen betreten, obwohl das Fahrzeug des Angeklagten nur 32 Meter von ihr entfernt gewesen sei.

Zweiter Angeklagter

Der andere Angeklagte ist zur Gerichtsverhandlung am Montag nicht erschienen. Der 48-jährige Italiener sei inzwischen nach Italien verzogen, berichtete Richter Fettner. Gegen den Zweitangeklagten konnte deshalb am Montag noch nicht verhandelt werden. Der mutmaßliche Beifahrer des 28-Jährigen wurde wegen Unterlassung der Hilfeleistung und versuchter Begünstigung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, er habe sich ebenfalls nicht um die angefahrene Fußgängerin gekümmert. Zudem wird ihm zur Last gelegt, er habe vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet, das Auto gelenkt zu haben.