Wieder Feuer gelegt: 16 Monate Gefängnis

Zudem wurde zurechnungsfähiger Kranker in Psychiatrie eingewiesen: 44-Jähriger legte in Rankweil im Wald an drei Stellen Feuer. Türke zündete 2021 sein Hotelzimmer an.
Der geständige 44-Jährige legte am 20. Jänner in Rankweil in einem trockenen Wald an drei Stellen bei gestapeltem Altholz mit einem Feuerzeug Feuer.
Das Urteil
Dabei blieb es zumindest an einer Stelle beim Versuch. Ein Passant wurde darauf aufmerksam und alarmierte die Feuerwehr, die mit ihrem raschen Eingreifen einen Großbrand verhindern konnte.
Wegen versuchter Brandstiftung wurde der Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der als psychisch krank, aber zur Tatzeit zurechnungsfähig eingestufte Arbeitslose in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, also in die Psychiatrie.
Das Urteil des Schöffensenats, mit dem der von Maximilian Fritz verteidigte Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig; denn Staatsanwältin Karin Krehn nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Keine Einzeltat
Der Türke hat nicht zum ersten Mal Feuer gelegt. Denn im März 2021 hat er sein Hotelzimmer in Frastanz angezündet. Damals war er nach Ansicht der Richter wegen einer akuten Psychose nicht zurechnungsfähig. Deshalb wurde der unbescholtene Betroffene für die Brandstiftung im August 2022 am Landesgericht rechtskräftig bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ihm sollte ein Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie erspart bleiben, wenn er sich ambulant behandeln und betreuen lässt.
Der Mann hielt sich aber nicht an die gerichtlichen Auflagen. Während der Bewährungszeit wurde der Brandstifter heuer zu Jahresbeginn rückfällig. Seit seiner Festnahme am Tag der Tat habe sich sein Gesundheitszustand während der psychiatrischen Therapie im Landeskrankenhaus Rankweil gebessert, berichtete Gerichtsgutachter Reinhard Haller.
Richter Christoph Stadler sagte als Vorsitzender des Schöffensenats, der Angeklagte dürfe damit rechnen, nach der verbüßten Hälfte der Freiheitsstrafe und damit nach acht Monaten auf Bewährung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Bis dahin soll vorbereitet werden, dass der 44-Jährige betreut wohnen und ambulant therapiert werden kann. Dann müsste er nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus sein. Der Verzicht auf Drogen und Alkohol werde wohl ein frommer Wunsch sein, merkte Haller an. Die Brandlegungen im Wald seien als Hilfeschrei zu deuten.