Intimes Treffen im Polizei-Bunker

Staatsanwaltschaft stellte keine geschlechtliche Nötigung des Polizisten an Polizei-Mitarbeiterin fest. Gericht hob Suspendierung auf, Disziplinarverfahren anhängig.
Die Landespolizeidirektion (LPD) suspendierte im Juni 2022 einen LPD-Polizisten vorläufig.
Was geschehen war
Die Bundesdisziplinarbehörde sprach dann im Juli 2022 die Suspendierung aus, wegen des Verdachts der geschlechtlichen Nötigung oder sexuellen Belästigung. Der Polizist wurde verdächtigt eine LPD-Verwaltungsangestellte in den Luftschutzbunker im zweiten Untergeschoss der Landespolizeidirektion in Bregenz gelockt, sie dort festgehalten und sich an ihr im Intimbereich vergriffen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte im September 2022 das wegen des Verdachts der geschlechtlichen Nötigung geführte Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizisten ein, mangels eines Schuldbeweises.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob im Oktober 2022 die Suspendierung auf und gab damit der Beschwerde des Polizisten Folge. Die zuständige Richterin ging von einer Verabredung zum Sex aus, den die Vertragsbedienstete dann aber doch nicht zugelassen habe. Weil der Polizist sie zu grob angefasst und zudem eine Freundin gehabt habe.
Einvernehmliche Verabredung
Das Bundesverwaltungsgericht nahm diesen Sachverhalt an: Der Polizist und die Verwaltungsangestellte küssten sich bei seinem Krankenbesuch in ihrer Wohnung. Nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenstand tauschten die beiden LPD-Mitarbeiter während der Dienstzeit anzügliche Chatnachrichten aus und verabredeten ein Treffen im LPD-Luftschutzbunker. Nach dem Rendezvous chatteten sie im Dienst wieder mit sexuellen Anspielungen. Dabei teilte sie ihm in ihrer ersten Nachricht sinngemäß mit, sie habe Lust auf ihn.
Eine Suspendierung des Beamten sei angesichts des einvernehmlichen intimen Treffens nicht notwendig, meinte das Bundesverwaltungsgericht. Die Verabredung zum Sex während der Dienstzeit auf der Dienststelle stelle allerdings wohl eine Dienstpflichtverletzung dar.
Gegen den beschuldigten Polizisten sei bei der Bundesdisziplinarbehörde eine Disziplinarverfahren anhängig, teilte auf Anfrage LPD-Sprecher Rainer Fitz mit. Die ehemalige Vertragsbedienstete sei nicht mehr für die Polizei tätig. Sie habe, so das Bundesverwaltungsgericht, gekündigt.
Die Verteidigerin des beschuldigten Polizisten verzichtete auf eine Stellungnahme. Im Handychat teilte der Beschuldigte laut BVwG vor dem Treffen im Polizeibunker der Frau seine sexuellen Absichten mit. Und er beantwortete auch die Frage, ob das disziplinär von Bedeutung sei: „fix“.