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Erbprozess um 2,7 Millionen Euro

12.07.2023 • 23:00 Uhr
Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. <span class="copyright">HARTINGER</span>
Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. HARTINGER

In Zivilprozess ist zu klären, ob das viele Geld vom Lebensgefährten unrechtmäßig behoben wurde.

Um 2,7 Millionen Euro wird gestritten in dem Erbprozess, der am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch begonnen hat.

Was genau geschah

Gefordert wird in der Klage die Rückzahlung dieses hohen Betrags. Demnach soll der Lebensgefährte das viele Geld über Jahre hinweg unberechtigterweise von Bankkonten seiner dementen Partnerin behoben haben.

Der Vorarlberger und seine deutsche Lebensgefährtin sind bereits verstorben, er 2022 mit 91 Jahren, sie 2021 im Alter von 95 Jahren. Die klagende Partei müsse beweisen, dass die hohen Geldbehebungen unrechtmäßig erfolgt seien, sagte Zivilrichter Daniel Mayer am Mittwoch bei der vorbereitenden Tagsatzung.

Geklagt wurde die erbende Tochter des verstorbenen Mannes. Beklagtenvertreter Bertram Grass sagte, für eine gütliche Einigung könne er nur die Ablöse der bislang entstandenen Prozesskosten anbieten. Die klagende Partei musste wegen des hohen Streitwerts dem Gericht an pauschalen Gebühren 37.700 Euro bezahlen. Richter Mayer machte auf die enormen Kosten aufmerksam, die durch den Zivilprozess entstehen werden.

Verlassenschaft als Klägerin

Lothar Giesinger vertritt in dem Zivilprozess einen pflichtteilsberechtigten Sohn des Verstorbenen. Der Nebenintervenientenvertreter meint, die Klage sei schon deshalb abzuweisen, weil es die klagende Partei rechtlich gar nicht gebe. Als Klägerin tritt die ruhende Verlassenschaft nach der Erblasserin auf. Richter Mayer sagte, er müsse zunächst klären, ob es zulässig sei, dass nun ein deutscher Neffe der Verstorbenen als Kläger auftreten darf, im Namen aller Erben.

Der Neffe der Erblasserin sagte vor Gericht, „ich bin nicht geldgeil“. Aber es könne nicht sein, dass sich der Partner seiner Tante mit Millionen widerrechtlich bereichert habe. Der Vorarlberger habe ihm gegenüber den Tod seiner Lebensgefährtin verschwiegen, um im Verlassenschaftsverfahren  Nachforschungen zu den unrechtmäßigen Geldbehebungen zu verhindern.