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Alimente nicht bezahlt: Fünf Monate Gefängnis

02.01.2024 • 14:50 Uhr

Landesgericht Feldkirch verurteilt Angeklagten <span class="copyright">Hartinger </span>
Landesgericht Feldkirch verurteilt Angeklagten Hartinger

Berufungsgericht bestätigte Strafe für Angeklagten, der Kindern wieder keinen Unterhalt bezahlt hat.

Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte in der Berufungsverhandlung am Landesgerichte Feldkirch zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für das Vergehen nach Paragraf 198 des Strafgesetzbuchs wäre sechs Monate Haft gewesen.

Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte bestätigte damit das Ersturteil des Bezirksgerichts Feldkirch. Der Strafberufung des zur Berufungsverhandlung nicht erschienenen Angeklagten, der eine mildere Sanktion beantragte, wurde keine Folge gegeben. Wegen der einschlägigen Vorstrafen und des raschen Rückfalls sei die verhängte Sanktion knapp unter der Höchststrafe angemessen, sagte Landesgerichtspräsidentin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung.

Angeklagter hatte genug Geld

Der Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen im Jahr 2021 zwischen 13. Jänner und 31. Dezember seinen beiden Kindern keinerlei Unterhalt bezahlt. Nach Ansicht der Richter wäre er aber dazu finanziell in der Lage gewesen. Weil der Erwerbstätige 2021 insgesamt 51.000 Schweizer Franken verdient habe. Deshalb hätte er seinen Unterhaltspflichten zumindest teilweise nachkommen können.

Der Angeklagte hätte sogar den gesamt Unterhalt bezahlen und den Rückstand abbauen können, meinte der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele in der Berufungsverhandlung. Beim nächsten Mal müsste sich der Angeklagte nicht mehr vor dem Bezirksgericht verantworten, sondern vor dem Landesgericht, merkte der öffentliche Ankläger an.

Erhöhte Strafe

Denn wer seine Unterhaltspflichten gröblich verletzt und deswegen schon zu zumindest zwei Haftstrafen verurteilt wurde, für den erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Gefängnis. Über den Angeklagten wurde wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in der Vergangenheit schon einmal eine Freiheitsstrafe verhängt.