Gutachten: Baby mit Medikament vergiftet

Schlafmittel mit exzessiver Überdosierung wurde Neugeborenem im Krankenhaus verabreicht, sagt Gerichtsmediziner in Schadenersatzprozess gegen Dornbirner Stadtspital.
Zu überraschend deutlichen Feststellungen gelangt der Innsbrucker Gerichtsmediziner Martin Steinlechner in seinem toxikologischen Gutachten im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Demnach wurde dem Neugeborenen im Juli 2021 im Dornbirner Stadtspital das Benzodiazepin Midazolam verabreicht. Der Sachverständige hat Blutproben des Babys aus dem Spital ausgewertet. Dabei sei eine hoch toxische Konzentration des Schlaf- und Beruhigungsmittels nachgewiesen worden, so Steinlechner.
Dosierung für Erwachsene
Die Substanz sei in einer exzessiv erhöhten Dosierung verabreicht worden, vermutlich in der Größenordnung einer Dosierung für Erwachsene. Damit sei der positive Harnbefund bei dem Kind nur mit einer nach der Geburt erfolgten Verabreichung von Benzodiazepinen erklärbar, heißt es in dem gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten. Der positive Harnbefund könne nicht über die Mutter zustande gekommen sein. Denn bei Spitalsproben der Kindesmutter seien vor und nach der Geburt keine Benzodiazepine nachgewiesen worden.
Eltern fordern Schadenersatz
Das toxikologische Gutachten stützt den Standpunkt der klagenden Parteien. Das zweijährige Kind und seine Eltern fordern von der beklagten Stadt Dornbirn als Spitalsbetreiberin 36.000 Euro Schadenersatz für den Behandlungsfehler mit dem (überdosierten) Schlafmittel für den Säugling.
Die beklagte Stadt beantragt die Abweisung der Klage und behauptet, keine Mitarbeiter des Dornbirner Spitals hätten dem Baby Schlafmittel verabreicht. Nicht nur der Behandlungsfehler, sondern auch das nunmehrige Verhalten der beklagten Partei sei ärgerlich, sagt Klagsvertreter Patrick Beichl.
Der Innsbrucker Gerichtsmediziner habe vom Dornbirner Spital Blutproben erhalten und ausgewertet, erklärt Beichl. Er habe gar nicht gewusst, dass Blutproben noch vorhanden sind.
Spätschäden noch unklar
Zuvor seien in dem Zivilprozess dem begutachtenden Kinderarzt nur Harnproben vorgelegen. In den Harnproben sei Midazolam nachweisbar gewesen, aber nicht die Dosierung des Beruhigungsmittels.
Dem schreienden Neugeborenen sei im Dornbirner Spital offenbar Midazolam verabreicht worden, sagt der Feldkircher Anwalt der klagenden Parteien. Wegen Vergiftungserscheinungen habe der Säugling ins Landeskrankenhaus Feldkirch überstellt werden müssen. Inzwischen sei der Bub wieder gesund. Allfällige Spätschäden könnten jedoch noch nicht ausgeschlossen werden.