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Neos-Vertreterin klagt Ex-Stadtparteichef

21.02.2024 • 18:30 Uhr
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Alexander Moosbrugger (Archivbild) Klaus Hartinger

Landesgericht gab Klage von Bregenzer Neos-Mitarbeiterin vorerst statt: Bregenzer Stadtvertreter Alexander Moosbrugger darf gemeinsames Foto nicht mehr veröffentlichen.

Das Landesgericht Feldkirch urteilte in einem Zivilprozess nicht rechtskräftig, der beklagte Bregenzer Stadtvertreter und Ex-Neos-Stadtparteichef Alexander Moosbrugger dürfe ein Foto nicht mehr auf seiner Facebookseite veröffentlichen, auf dem er gemeinsam auch mit der klagenden Bregenzer Neos-Mitarbeiterin zu sehen ist.

Wiederaufnahme des Verfahrens

Nun beantragt Alexander Moosbrugger die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel. Das Wiederaufnahmeverfahren begann am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch. Zivilrichterin Elisabeth Walch wird entscheiden, ob der Prozess wieder von vorne beginnen muss oder nicht.

Moosbrugger argumentiert in seiner Wiederaufnahmsklage damit, die Neos-Bundespartei habe seinen wegen parteischädigenden Verhaltens erfolgten Parteiausschluss Ende November 2023 zurückgenommen. Im von ihm angestrengten Wiener Gerichtsverfahren gegen seinen Parteiausschluss habe er sich mit der Bundesparteivorsitzenden per Handschlag darauf geeinigt, dass er freiwillig aus der Partei ausscheide.

Die klagende Mitarbeiterin des Bregenzer Neos-Teams sagte am Mittwoch vor Gericht, sie wolle vor allem deshalb öffentlich nicht mehr auf einem gemeinsamen Foto mit Moosbrugger abgebildet sein, weil er „eine Hatz“ gegen die Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart betrieben habe.

Üble Nachrede

Wegen übler Nachrede wurde Moosbrugger im März 2023 am Landesgericht strafrechtlich zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2700 Euro.

Nach Ansicht des Feldkircher Strafrichters hat der Vorsitzende des Bregenzer Prüfungsausschusses in einer Pressekonferenz öffentlich Reichart zu Unrecht bezichtigt, sie habe mit falschen Angaben für einen Kulturverein Fördergelder des Bundes erschlichen und damit zweckwidrig Beraterhonorare ausbezahlen wollen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Privatangeklagte Moosbrugger meldete Berufung an, über die das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden hat. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Weitere Klagen

Zivilrichterin Walch sagte am Mittwoch im Wiederaufnahmeverfahren, das ausständige strafrechtliche Urteil des Oberlandesgerichts werde für sie im Zivilprozess bindend sein.

Auch andere Neos-Mitarbeiter klagen Moosbrugger wegen des gemeinsamen Fotos.