Causa Reichart: Warum das Urteil gegen Moosbrugger aufgehoben wurde

Oberlandesgericht Innsbruck hob Verurteilung wegen üblicher Nachrede von Bregenzer Ex-Neos-Mandatar auf.
Laut dem erstinstanzlichen Urteil, das jetzt aufgehoben wurde, hat Moosbrugger 2021 bei der Pressekonferenz zusammen mit Politikerinnen der ÖVP und der Grünen der Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart bewusst wahrheitswidrig vorgeworfen, sie habe über einen tatsächlich gar nicht existenten Kulturverein öffentliche Förderungsgelder erschlichen und zweckentfremde verwendet. Damit habe er Reichart zu Unrecht schweren Betrug und Untreue zur Last gelegt. Der Angeklagte habe, so das jetzt kassierte Feldkircher Urteil, bei der Pressekonferenz Medienvertreter dazu angestiftet, ehrenrührige Falschnachrichten über Reichart zu verbreiten. Im nunmehr aufgehobenen Urteil wurde der unbescholtene und von Wilfried Ludwig Weh verteidigte Angeklagte wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 2700 Euro. Die anderen 2700 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Rechtsfehler
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob wegen eines Rechtsfehlers das Urteil des Landesgerichts Feldkirch auf. Das Berufungsgericht ordnete eine neue Verhandlung in Feldkirch an. Dem OLG fehlten im erstinstanzlichen Urteil vom März 2023 Feststellungen zur Frage, wie durchschnittliche Medienkonsumenten Medienberichte zu einer Pressekonferenz des Bregenzer Neos-Stadtvertreters Alexander Moosbrugger verstanden haben. Deshalb wurde das Urteil von Amts wegen für nichtig erklärt.
Was im neuen Prozess geklärt werden muss
Beim neuen Prozess in Feldkirch werde das Gericht auch die Frage zu beantworten haben, ob der von Moosbrugger geäußerte Verdacht gegen Reichart aufgrund der Sachlage zulässig gewesen sei, heißt es im OLG-Urteil. Zu klären sei also auch, ob der Stadtvertreter einen Vorsatz zu einer Falschverdächtigung gehabt habe.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte 2022 das gegen Reichart wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der Untreue geführte Ermittlungsverfahren ein, weil nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörde kein Schuldnachweis vorliegt.
Die OLG-Entscheidung erfolgte auch deshalb erst jetzt, weil Moosbrugger beim Verfassungsgerichtshof den strafrechtlichen Tatbestand der üblen Nachrede für verfassungswidrig erklärt haben wollte. Der Verfassungsgerichtshof in Wien wies den Antrag aber im September 2023 zurück.