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Naturheilerin bezahlt 30.000 Euro zurück

16.03.2024 • 20:00 Uhr
Naturheilerin bezahlt 30.000 Euro zurück
Die Klägerin habe seit Verzicht auf Insulin und beginn der Diät massive gesundheitliche Beschwerden gehabt und und sei sogar in einem komaähnlichen Zustand gewesen. (Symbolbild) Shutterstock

Zuckerkranke Klägerin war auf Intensivstation, nachdem sie ihren Angaben nach auf Anraten der beklagten Naturheilerin Insulin absetzte.

Die zuckerkranke Frau aus dem Bezirk Feldkirch wollte sich keiner schulmedizinischen Behandlung mehr unterziehen und sich kein Insulin mehr spritzen lassen. Die Klägerin bezahlte einer in der Schweiz lebenden ostasiatischen Naturheilerin 28.000 Schweizer Franken, um sich von ihrem Diabetes mellitus Typ 1 heilen zu lassen. Mit Diät, Tinkturen und dem Absetzen von Insulin sei das möglich, habe ihr die Naturheilerin versprochen, sagt die Patientin.

Komaähnlicher Zustand

Wegen des Verzichts auf Insulin und der Diat während der Therapie bei der Naturheilerin habe seine Mandantin massive Gesundheitsbeschwerden erlitten und sei sogar in einen komaähnlichen Zustand gefallen, sagt Klagsvertreter Daniel Janko von der Bregenzer Kanzlei Wolff. Sie habe im Dezember 2022 mit der Rettung in ein Landeskrankenhaus gebracht und dort auf der Intensivstation versorgt werden müssen.

Die beklagte Naturheilerin habe ihrer Mandantin versprochen, die Behandlungskosten zurückzuerstatten, sollte die Therapie nicht den gewünschten Erfolg bringen, so Klagsvertreter Janko.

Keine Rückzahlungen

Weil dennoch keine Rückzahlungen erfolgten, brachte die Patientin am Landesgericht Feldkirch eine Klage ein. Darin wurden 49.000 Euro gefordert. Davon entfielen 29.000 Euro auf die Rückerstattung der Behandlungskosten und 20.000 Euro auf Schmerzengeld wegen der behaupteten Therapieschäden. Zudem wurde die mit 5000 Euro bewertete gerichtliche Feststellung beantragt, dass die Beklagte für allfällige künftige Schäden aus der misslungenen Therapie haftet.

Gütliche Einigung

Beim Zivilprozess in dieser Woche am Landesgericht wurde eine gütliche Einigung erzielt. Der gerichtliche Vergleich sieht vor, dass die beklagte Naturheilerin der Klägerin 30.000 Euro bezahlt, in zahlreichen Raten. Mit der Kompromisslösung soll der Rechtsstreit ohne Urteil beendet werden.

Ermittlungsverfahren

Die Zivilrichterin habe im Gerichtssaal von der Möglichkeit gesprochen, den Akt aus dem Zivilprozess wegen des Verdachts auf Körperverletzung der Staatsanwaltschaft Feldkirch zu übergeben, berichtet Klagsvertreter Janko. Um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu verhindern, habe die beklagte Naturheilerin dem gerichtlichen Vergleich letztlich doch zugestimmt.