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Wolf in Bludenz: Warum der Abschussbescheid nun aufgehoben wurde

22.03.2024 • 09:46 Uhr
Wolf wildtier
Thomas Jagschitz aus Nüziders hat den Wolf gefilmt. Klaus HArtinger

Landeshauptmann Wallner und Sicherheitslandesrat Gantner forderten sofortige Entnahme. Das Landesverwaltungsgericht hob den BH-Bescheid nach Beschwerden auf.

Die Aufregung war groß, als Ende Jänner dieses Jahres mitten in Bludenz ein Wolf auftauchte. Ein Autofahrer hatte das Tier im Bereich der Südtiroler Siedlung nahe Nüziders gefilmt. Auf dem Handyvideo war zu sehen, wie der Wolf nächstens durch eine Siedlung lief und vor dem Auto in eine Hauseinfahrt flüchtete.

Wolf in Siedlung gesichtet
Der Wolf wurde in einer Siedlung gesichtet. Privat

Dass Landeswildbiologe Hubert Schatz das Wildtier als ungefährlich einstufte, hinterließ bei Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) offensichtlich keinen Eindruck. Vehement traten sie für einen Abschuss ein. „Jetzt ist eine rote Linie überschritten. Der Wolf hat im dichten Siedlungsraum nichts verloren. Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität”, betonten die Politiker damals in einer Aussendung. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz erteilte in der Folge eine Ausnahmegenehmigung für die Entnahme nach dem Jagdgesetz in Verbindung mit der Jagdverordnung.

nterwegs mit dem Wildoekologen Hubert Schatz
Landeswildbiologe Hubert Schatz sah die Gefahr. Klaus Hartinger

Bescheid aufgehoben

Der ÖVP-Vorstoß sorgte bei Opposition sowie Umwelt- und Naturschützern für Kritik, zwei Umweltorganisationen erhoben Beschwerde gegen den Bescheid der Behördenbescheid – mit Erfolg. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg hob die Bewilligung zur Entnahme des Bludenzer Wolfes auf. Im Rahmen eines umfangreiches Ermittlungsverfahren war geprüft worden, ob aus dem Verhalten des Tieres eine Gefährlichkeit für Menschen abgeleitet werden konnte. Das LVwG kam zu dem Ergebnis, „dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vorlagen“. Eine Entnahme komme nach dem Maßnahmenkatalog der Jagdverordnung nur in Betracht, wenn sich der Wolf unprovoziert aggressiv verhalte oder in bewohnte Gebäude bzw. an ein Gehöft angeschlossene Stallungen eindringe, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Ein solches Verhalten konnte das LVwG allerdings nicht feststellen. Die Entscheidung sei rechtskräftig, binnen sechs Wochen sind aber noch Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof möglich.

Das sagt Gantner

„Uns war es vor allem wichtig, schnell zu reagieren“, sagtder ressortzuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP). Auf NEUE-Anfrage betonte er einmal mehr, dass ein Wolf im dicht besiedelten Raum nichts verloren habe. Dass es unterschiedliche Auffassungen der Rechtslage gab, habe man damals gewusst. „Deshalb haben wir entsprechende Änderungen im Jagd- und Naturschutzgesetz durchgeführt, die uns im kommenden Sommer eine rechtskonforme Entnahme über den Verordnungsweg erlauben.“ Dadurch sei „rasches, konsequentes und rechtssicheres Handeln“ möglich und „wichtige Rahmenbedingungen für einen sicheren Alpsommer 2024.“

Wolf in Bludenz: Warum der Abschussbescheid nun aufgehoben wurde
Landesrat Christian Gantner trat vehement für einen Abschuss ein.Klaus Hartinger