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Landesverwaltungsgericht: 2,4 Prozent weniger Anfall

02.05.2024 • 13:00 Uhr
Landesverwaltungsgericht (LVwG)
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) zieht Bilanz für 2023. Klaus Hartinger

Anzahl der neuen Verfahren sank leicht, so der Tätigkeitsbericht 2023 des Bregenzer Verwaltungsgerichts.

Die Gesamtzahl der erledigten Verfahren erhöhte sich am Landesverwaltungsgericht (LVwG) zwischen 2023 und 2022 um rund ein Prozent von 1533 auf 1541. Demgegenüber sank die Anzahl der neu angefallen Rechtssachen in diesem Zeitraum um 2,4 Prozent von 1517 auf 1480. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg für 2023 hervor.

Demnach verringerte sich die Zahl der neuen Verfahren in Verwaltungsstrafsachen am Bregenzer Verwaltungsgericht um 0,7 Prozent von 937 im Jahr 2022 auf 930 im Berichtsjahr. Der Anfall der neuen Strafsachen bei den Bezirkshauptmannschaften stieg jedoch um rund 5 Prozent von 420.000 auf 442.000 an. Somit erfolgten weniger Beschwerden gegen BH-Strafbescheide.

Spitzenreiter Übertretungen im Straßenverkehr

Die Anzahl der neuen Verfahren in Administrativsachen nahm laut LVwG im Vergleich zu 2022 um 2 Prozent von 562 auf 549 ab.

Zahlenmäßige Schwerpunkte bildeten dem Tätigkeitsbericht zufolge in Verwaltungsstrafsachen behauptete Übertretungen nach diesen Gesetzen: Straßenverkehrsordnung (216 Verfahren), Bundesstraßen-Mautgesetz (103), Kraftfahrgesetz (102), Covid-19-Maßnahmengesetz (80), Führerscheingesetz (59).

Die Rangliste der Administrativverfahren nach Gesetzen: Baugesetz (139 Verfahren), Führerscheingesetz (92), Epidemiegesetz (53), Gewerbeordnung (24), Grundverkehrsgesetz (22).

342 der 956 im Vorjahr behandelten Beschwerden gegen erstinstanzliche Verwaltungsstrafen wurden am Landesverwaltungsgericht zur Gänze oder teilweise stattgegeben. Rund 25 Prozent betrug die Erfolgsquote für Beschwerden in allgemeinen Verwaltungsverfahren.

Vier von 32 Entscheidungen aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof hob 2023 bei vier von 32 Beschwerden Bregenzer Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts auf, so das LVwG. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien gab demnach im vergangenen Jahr 16 Prozent der Revisionen gegen Vorarlberger Entscheidungen statt.