118.000 Euro für unbrauchbare Pläne

Gastronom fordert in Zivilprozess von Architekt Rückerstattung der Akontozahlungen für Zubaupläne eines Hotels.
Der Gastronom aus dem Bezirk Bregenz wollte sein Hotel um 25 Gästezimmer vergrößern. Seinem Architekten machte der Bauherr vor Jahren dafür auch die Vorgabe, die Baukosten dürften vier Millionen Euro nicht überschreiten.
Der Architekt legte aber bis 2018 nur unbrauchbare Pläne vor, die den Vorgaben nicht entsprachen, was die Zahl der Zimmer oder die Baukosten anbelangt. Zu dieser Ansicht gelangte 2023 das Oberlandesgericht Innsbruck, dessen Entscheidung vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig bestätigt wurde.
Zusätzliches Honorar gefordert
Dieses Urteil erging im 2019 begonnenen Zivilprozess, in dem der klagende Architekt vergeblich ein zusätzliches Honorar von 144.000 Euro Euro vom beklagten Gastronomen forderte. Der beklagte Auftraggeber durfte nach Ansicht der Gerichte wegen der Unbrauchbarkeit der Pläne vom Vertrag mit dem Architekten zurücktreten.
Im jetzt anhängigen anderen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch verlangt der Gastronom vom Architekten die Rückzahlung der geleisteten Akontozahlungen von 118.000 Euro für die unbrauchbaren Pläne und die Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden aus der Fehlplanung. Im dem Rechtsstreit erging noch kein Urteil. Am Montag fand die jüngste Verhandlung statt.
Verjährung
Zivilrichterin Verena Walser schränkte die Verhandlung vorerst auf die Frage einer möglichen Verjährung ein. Der Architekt meint, die eingeklagten Ansprüche hätte der Kläger schon 2018 geltend machen können und seien nach Ablauf der dreijährigen Frist verjährt. Klagsvertreter Martin Mennel geht von keiner Verjährung aus. Denn man habe erst das 2023 ergangene Urteil im Honorarprozess des Architekten abwarten müssen.
Der klagende Gastronom sagte am Montag bei seiner Befragung, er wolle inzwischen den geplanten Hotelumbau nicht mehr umsetzen. Weil sich die Kreditzinsen mittlerweile vervielfacht hätten.