Prozess: 51-Jähriger drohte mit Bombe in BH Bregenz

Mehrfach Vorbestrafter wurde heute in geschlossene Psychiatrie eingewiesen. 51-Jähriger mit zwölf Vorstrafen drohte auch damit, die Bezirkshauptmannschaft Bregenz in die Luft zu sprengen.
Bei den vier Morddrohungen war der als gefährlich eingestufte 51-Jährige nach Ansicht der Richter wegen seiner paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig. Der Betroffene wurde am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Fatma Islekoglu verteidigte Betroffene nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Zwölf Vorstrafen
Wäre der mit zwölf Vorstrafen belastete Österreicher mit südosteuropäischen Wurzeln zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen versuchter schwerer Nötigung, versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung verurteilt worden.

Der Frühpensionist drohte nach den gerichtlichen Feststellungen im Februar telefonisch damit, die Bezirkshauptmannschaft Bregenz in die Luft zu sprengen, wenn dort keine ordentliche Arbeit verrichtet werde. Die BH-Mitarbeiter seien in Gefahr, er werde in der Behörde vorbeikommen.
Bombendrohungen
Demnach sagte er im November 2023 zu einem Mitarbeiter eines sozialen Dienstleistungsunternehmens, wenn das Gespräch nicht einer Mitarbeiterin weitergeleitet werde, werde es Bomben geben.
Dem Urteil zufolge kündigte der aufgebrachte Anrufer im Jänner im Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin eines Bank-Callcenters an, in einer Bregenzer Bank würden alle sterben, niemand werde überleben.
Morddrohung
Des Weiteren sagte der 51-Jährige nach Ansicht der Richter ebenfalls im Jänner zur Freundin seines Sohnes, wenn sie die gemeinsam bewohnte Wohnung verlasse, werde er ihren Kopf und den Kopf ihres Vaters abschneiden und in einen Plastiksack stopfen.
Der vorläufig in einem Krankenhaus zwangsweise untergebrachte Betroffene bestritt die ihm zur Last gelegten Vorwürfe. Verteidigerin Islekoglu meinte, keiner der angeklagten Tatbestände liege vor, weil ihr Mandant wirres Zeug geredet habe.
Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben der Zeugen für glaubwürdig. Das Gericht stützte sich auch auf das psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller. Der Sachverständige sagte, der Betroffene habe eine auch durch die Drogensucht ausgelöste paranoide Schizophrenie, eine Persönlichkeits- und eine Verhaltensstörung und sei bei den angeklagten Taten nicht zurechnungsfähig gewesen. Ohne psychiatrische Behandlung sei er gefährlich.