Verkauftes Wohnmobil um 600 Kilogramm zu schwer

Gütliche Einigung: Rückgabe des gebrauchten Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Großteils des Kaufpreises.
Mit einem bedingten Vergleich endete am Freitag am Landesgericht Feldkirch zumindest vorerst der Zivilprozess um ein gebrauchtes Wohnmobil. Die gütliche Einigung sieht vor, dass der beklagte Fahrzeugverkäufer 25.000 Euro des erhaltenen Kaufpreises von 29.000 Euro rückerstattet. Dafür erhält er von den beiden klagenden Käuferinnen sein Wohnmobil zurück.
Der über eine Rechtsschutzversicherung verfügende Beklagte aus Vorarlberg verpflichtete sich zudem, den beiden ohne Rechtsschutzversicherung klagenden Niederösterreicherinnen Prozesskosten von rund 16.000 Euro zu ersetzen.
600 Kilogramm zu viel
Allerdings muss noch abgeklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung des Beklagten tatsächlich auch für die Prozesskosten der Klägerinnen aufkommt. Deswegen kann der Vergleich noch innerhalb von zwei Wochen widerrufen und für ungültig erklärt werden.
Der vom Gericht bestellte fahrzeugtechnische Sachverständige stellte bei dem gebrauchten Wohnmobil mehrere Mängel fest. Der Hauptmangel bestand nach Ansicht des Gutachters darin, dass das Fahrzeug in seiner Grundausstattung viel zu schwer sei. Gleich um 600 Kilogramm sei das im Typenschein angegebene Gewicht überschritten worden, so das Gerichtsgutachten. Deshalb sei für das Lenken des Wohnmobils ein Lkw-Führerschein notwendig.
Typisierung vor 20 Jahren
Beklagtenvertreterin Paulina Wirth sagte, der Fehler sei offenbar der Zulassungsbehörde passiert. Allerdings sei die Typisierung bereits vor rund 20 Jahren vorgenommen worden. Daher könnten wegen Verjährung keine Haftungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
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Die Klägerinnen gaben zu Protokoll, sie seien mit dem Wohnmobil nur gut ein halbes Jahr lang gefahren.
Zivilrichterin Yvonne Summer merkte an, sie führe seit etwa 20 Jahren Zivilprozesse um gebrauchte Fahrzeuge. Ein derartiger Fall mit einem viel zu hohen Fahrzeuggewicht sei ihr zuvor aber nie untergekommen.