Klagende Ex-Prokuristin behauptete, Dienstgeberkündigung sei wegen ihres Vorwurfs erfolgt, ihr Chef habe sie sexuell belästigt. Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung.
Lenkerauskunft nicht verweigert: Das Landesverwaltungsgericht stellte Verfahren gegen einen Zulassungsbesitzer ein. Der Beschuldigte klagte anschließend seine Verfahrenskosten ein.
Neue Einigung nach aufgekündigtem Vergleich in Zivilprozess um behauptete Therapieschäden: Naturheilerin verpflichtete sich zur Rückzahlung von 30.000 Euro an Kundin.
Der 2019 aufgeflogene Datenskandal bei der Österreichischen Post hat nun auch finanzielle Konsequenzen. 2000 Betroffene bekommen durch einen Vergleich bis zu 1350 Euro.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster