Vorarlberg

BH-Strafe gegen Autobesitzer aufgehoben: Kompromiss mit Bund

02.01.2025 • 16:50 Uhr
Landesverwaltungsgericht (LVwG)
Das Landesverwaltungsgericht folgte der Argumentation des Beschwerdeführers. Hartinger

Lenkerauskunft nicht verweigert: Das Landesverwaltungsgericht stellte Verfahren gegen einen Zulassungsbesitzer ein. Der Beschuldigte klagte anschließend seine Verfahrenskosten ein.

Eine Bezirkshauptmannschaft vertrat den Standpunkt, der beschuldigte Zulassungsbesitzer habe unberechtigterweise die Auskunft dazu verweigert, wer an einem bestimmten Tag sein Fahrzeug gelenkt habe. Deshalb verhängte die BH nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) eine Verwaltungsstrafe von 160 Euro. Das teilte auf Anfrage Richter Dietmar Nußbaumer als Mediensprecher des Landesgerichts Feldkirch mit.

Verfahren rechtskräftig eingestellt

Der durch einen Rechtsanwalt vertretene Beschuldigte bekämpfte den BH-Bescheid, mit Erfolg. Das Landesverwaltungsgericht hob Nußbaumer zufolge den erstinstanzlichen Bescheid auf und stellte das Verwaltungsverfahren rechtskräftig ein.

BH-Strafe gegen Autobesitzer aufgehoben: Kompromiss mit Bund
Richter Dietmar Nußbaumer ist Mediensprecher des Landesgerichts Feldkirch. Hartinger

Das Verwaltungsgericht in Bregenz folgte, so Nußbaumer, der Argumentation des Beschwerdeführers, der angab, er habe in einem Behördenformular angekreuzt, dass er selbst das Fahrzeug gelenkt habe. Deshalb könne ihm nicht der Vorwurf gemacht werden, die Lenkerauskunft verweigert zu haben.

Klage gegen Land

Nach der Verfahrenseinstellung klagte der Beschwerdeführer am Landesgericht Feldkirch das Land Vorarlberg auf Kostenersatz. In der Amtshaftungsklage wurden vor allem die Anwaltskosten geltend gemacht.

Die Republik Österreich, vertreten durch die Wiener Finanzprokuratur als Anwältin des Bundes, trat wegen möglicher Regressforderungen als sogenannte Nebenintervenientin aufseiten des beklagten Landes dem Zivilprozess bei. Denn das Kraftfahrgesetz ist ein Bundesgesetz, für dessen Durchsetzung in mittelbarer Bundesverwaltung die Bundesländer zuständig sind.

Vergleich ausgehandelt

Die zuständige Feldkircher Zivilrichterin sprach in der vorbereitenden Tagsatzung zu Beginn des Amtshaftungsprozesses von einem rechtlich interessanten Fall. Von ihr angeregte Vergleichsgespräche waren von Erfolg gekrönt.

BH-Strafe gegen Autobesitzer aufgehoben: Kompromiss mit Bund
Der Zivilprozess des Zulassungsbesitzers gegen das Land fand vor dem Landesgericht statt. Hartinger

Die Streitparteien einigten sich auf eine Kompromisslösung. Der gerichtliche Vergleich sieht vor, dass die Republik dem Kläger 3383,10 Euro bezahlt. Vereinbart wurde zudem, dass der Kläger dem beklagten Land Vorarlberg 402,61 an Verfahrenskosten bezahlt und der Republik 290,33 Euro.

Widerruf möglich

Der gerichtliche Vergleich wurde bedingt abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Einigung noch bis 10. Jänner 2025 widerrufen und für ungültig erklärt werden kann. Sollte ein Widerruf erfolgen, würde der Zivilprozess fortgesetzt werden.

Der Rechtsanwalt des Klägers merkte an, Verwaltungsstrafverfahren seien für Anwälte vergleichsweise ein gutes Geschäft.