Gastwirt zeigte Champions League illegal im Fernsehen

Gastwirt zahlte nicht für Fußballübertragungen des Bezahlsenders. Zivilprozess endete mit Vergleich.
Seinen Gästen bot der Vorarlberger Gastronom auf dem Fernsehbildschirm in seinem Lokal Liveübertragungen von Fußballspielen der Champions League. Der Gastwirt spielte die Sendungen allerdings illegal ein. Für die Ausstrahlung hat er dem TV-Bezahlsender nichts bezahlt. Bis seine Machenschaften dem Fernsehsender bekannt wurden.
Der österreichische Ableger des Pay-TV-Senders verklagte den Wirt. Der Beklagte hatte es auf einen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ankommen lassen. Die klagenden Fernsehmacher forderten von ihm als Schadenersatz 20.920 Euro.
Die Streitparteien vereinbarten einen Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil. Die gütliche Einigung sieht vor, dass der Beklagte dem Fernsehsender als Schadenersatz 6120 Euro bezahlt. Zudem hat der Gastwirt die Prozesskosten der klagenden Partei zu übernehmen, mehr als 4000 Euro. Damit betragen seine Gesamtkosten mehr als 10.000 Euro. Außerdem hat der Beklagte seinen eigenen Anwalt zu bezahlen, sollte er über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Der gerichtliche Vergleich sieht auch vor, dass der Gastronom den Bezahlsender zumindest ein Jahr lang abonniert. Damit kann er seinen Lokalgästen weiterhin Spiele der Champions League anbieten, dieses Mal auf legale Weise.
Kennt fast alle Gerichte
Die Anwälte vereinbarten die Kompromisslösung per schriftlicher Korrespondenz. Mit dem Vergleichstext kamen sie zur Verhandlung und legten ihn der Zivilrichterin vor. Für die nur wenige Minuten dauernde letzte Tagsatzung reiste der Klagsvertreter von Wien nach Feldkirch. Er bat die Richterin, sich zu beeilen, weil er sofort die Rückreise antreten wolle. Nach dem durchgeführten gerichtlichen Vergleich merkte der erfahrene Wiener Anwalt an, er kenne nun beinahe alle österreichischen Gerichte, auch die meisten der mehr als 150 Bezirksgerichte, darunter das inzwischen aufgelöste Bezirksgericht Montafon.