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Vergleich: Naturheilerin zahlt für misslungene Diabetes-Therapie

27.06.2024 • 17:30 Uhr
Vergleich: Naturheilerin zahlt für misslungene Diabetes-Therapie
Am Landesgericht Feldkirch fand der Prozess rund um die misslungene Therapie einer Naturheilerin statt. hartinger

Neue Einigung nach aufgekündigtem Vergleich in Zivilprozess um behauptete Therapieschäden: Naturheilerin verpflichtete sich zur Rückzahlung von 30.000 Euro an Kundin.

Die zuckerkranke Vorarlbergerin wollte sich keiner schulmedizinischen Behandlung mehr unterziehen und sich kein Insulin mehr spritzen lassen. Die Klägerin bezahlte einer in der Schweiz lebenden asiatischen Naturheilerin 28.000 Schweizer Franken, um sich von ihrem Diabetes mellitus Typ 1 heilen zu lassen. Mit Diät, Tinkturen und dem Absetzen von Insulin sei das möglich, habe ihr die Naturheilerin versprochen, sagt die Kundin.

Massive Gesundheitsbeschwerden

Wegen des Verzichts auf Insulin und der Diät während der Therapie bei der Naturheilerin habe seine Mandantin massive Gesundheitsbeschwerden erlitten und sei sogar in einen komaähnlichen Zustand gefallen, sagt Klagsvertreter Daniel Janko. Sie habe auf der Intensivstation versorgt werden müssen.

Die Naturheilerin habe seiner Mandantin versprochen, die Behandlungskosten zurückzuerstatten, sollte die Therapie nicht den gewünschten Erfolg bringen, so Janko. Weil dennoch keine Rückzahlungen erfolgten, brachte die Kundin eine Klage ein. Darin wurden 49.000 Euro gefordert. Davon entfielen 29.000 Euro auf die Rückerstattung der Behandlungskosten und 20.000 Euro auf Schmerzengeld wegen der behaupteten Therapieschäden. Zudem wurde die Feststellung beantragt, dass die Beklagte für allfällige künftige Schäden aus der misslungenen Therapie haftet.

Erster Vergleich geplatzt

Beim Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde im März eine gütliche Einigung erzielt. Der gerichtliche Vergleich sah vor, dass die Naturheilerin der Klägerin 30.000 Euro bezahlt, in zahlreichen Raten.

Die Klägerin erklärte aber mit einem Widerruf den Vergleich während der vereinbarten Frist für ungültig. Deshalb musste nun wieder eine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden. Dabei schlossen die Streitparteien einen neuen Vergleich ab.

Tochter zahlt

Demnach verpflichtet sich die Naturheilerin erneut, der Klägerin 30.000 Euro zurückzuzahlen. In monatlichen Raten von 400 Euro bis Jänner 2025 und danach von 1000 Euro. Bezahlen wird das Geld die Tochter der Beklagten, weil die Naturheilerin nach eigenen Angaben von Sozialhilfe lebt. Sollte sich die Beklagte nicht an den Prämienvergleich halten, müsste sie 49.000 Euro zahlen.

Zivilrichterin Claudia Lüthi überzeugte die Klägerin mit ihrer Argumentation: Wenn ein rechtskräftiges Urteil angestrebt werde, werde es zwei Jahre dauern, bis Geld fließe, wenn überhaupt. Ein Vergleich könne genauso exekutiert werden wie ein Urteil.