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Klage: Belästigte Frau verlor ihren Job

17.10.2025 • 14:45 Uhr
Klage: Belästigte Frau verlor ihren Job

Klagende Ex-Prokuristin behauptete, Dienstgeberkündigung sei wegen ihres Vorwurfs erfolgt, ihr Chef habe sie sexuell belästigt. Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung.

Schon in der ersten Verhandlung beendeten die Streitparteien am Freitag am Landesgericht Feldkirch den Arbeitsprozess um eine Kündigungsanfechtung mit einem gerichtlichen Vergleich. Demnach bezahlt das beklagte Unternehmen ihrer Ex-Mitarbeiterin als Abgangsentschädigung brutto 30.000 Euro. Zudem wird die Dienstgeberkündigung nachträglich in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses per 31. August 2025 umgewandelt. Die gütliche Einigung sieht auch vor, dass es auf beiden Seiten keine Ansprüche mehr gibt. Zudem verpflichteten sich die Streitparteien dazu, wechselseitig rufschädigende Äußerungen zu unterlassen.

Sexuell belästigt

In ihrer Klage behauptete die klagende Ex-Prokuristin, der Geschäftsführer des beklagten Unternehmens habe sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt. So habe er sie unangemessen am Körper berührt und private Einladungen ausgesprochen. Das sei gegen ihren erklärten Willen passiert. Sie sei verheiratet und habe kein privates Interesse am Geschäftsführer. Die Klägerin habe ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie dem Geschäftsführer des beklagten Unternehmens sexuelle Belästigung vorgeworfen habe. Deswegen liege ein verpöntes Motiv für die daher unwirksame Dienstgeberkündigung vor, meinte Klagsvertreter Bertram Grass.

Vorwürfe zurückgewiesen

Der Geschäftsführer der beklagten Partei weist den Vorwurf als falsch zurück. Der Geschäftsführer sei von der zu Unrecht erfolgten Anschuldigung tief getroffen und deshalb nicht beim Arbeitsprozess anwesend, sagte der Personalchef des Unternehmens vor Gericht. Das Unternehmen begründete die Dienstgeberkündigung nicht. Kündigungen müssen nicht begründet werden.

Klagsvertreter Grass argumentierte auch mit der Sozialwidrigkeit der Kündigung. Seine Mandantin sei arbeitslos und werde wohl keinen vergleichbaren Job mit einem Brutto-Einkommen von 6800 Euro mehr finden. Die gütliche Einigung sei kein Schuldeingeständnis, sondern nur zur Verhinderung eines langen Arbeitsprozesses erfolgt, merkten die Vertreter des beklagten Unternehmens an.

Ursprünglich bot das Unternehmen für einen Vergleich 15.000 Euro. Die Klägerin verlangte zunächst eineinhalb Jahresgehälter. Letztlich nahmen die Streitparteien den Vorschlag von Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel an. Sie hielt bei den Vergleichsgesprächen unter Abwägung der Prozessrisiken eine Zahlung von 30.000 Euro an die Klägerin für eine gute Lösung.