Urteil im Fußach-Prozess wird am 22. Juli verkündet

Vertagter Strafprozess gegen Ex-Bürgermeister und Ex-Finanzleiter wegen Amtsmissbrauchs und Untreue.
Urteilsverkündung im Fußach-Prozess
Am achten Verhandlungstag soll im Fußach-Prozess am Landesgericht Feldkirch am 22. Juli das Urteil verkündet werden. Die Verhandlung wurde zwischen 13 und 18 Uhr anberaumt. Geplant sind zunächst die Schlussplädoyers von Staatsanwalt Manfred Melchhammer und der Verteidigerinnen Christina Lindner und Astrid Nagel. Danach wird sich der Schöffensenat zur Beratung zurückziehen. Daraufhin soll Richterin Verena Wackerle als Vorsitzende des Schöffensenats das Urteil verkünden.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Den beiden unbescholtenen Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch und Untreue zur Last. Demnach soll der damalige Finanzleiter der Gemeinde Fußach mit rechtswidrig bezogenen Zulagen, Überstundenpauschalen und Überstundenzahlungen rund 250.000 Euro kassiert haben. Er soll zudem dem seinerzeitigen Bürgermeister zu Unrecht eine Funktionsentschädigung von 4000 Euro ausbezahlt haben.
Dem angeklagten Fußacher Ex-Bürgermeister wird vorgeworfen, die 4000 Euro zu Unrecht kassiert und die rechtswidrigen Zusatzbezüge des Finanzleiters genehmigt oder nicht kontrolliert zu haben.
Langer siebter Verhandlungstag
Der siebte Verhandlungstag dauerte am Donnerstag 13 Stunden. Dabei wurden Zeugen befragt und das buchhalterische Gutachten erörtert. Gegen 22 Uhr wurde der Prozess wegen der fortgeschrittenen Zeit vertagt.
Verteidigung fordert Freisprüche
Die Verteidigerinnen beantragten schon am Prozessbeginn Freisprüche. Der Finanzleiter habe die Zusatzbezüge rechtmäßig überwiesen bekommen, meint Lindner. Der Bürgermeister habe die 4000 Euro gar nicht erhalten, so Nagel. Der 67-Jährige habe sich nur fahrlässig verhalten und die angeklagten Zusatzbezüge des Finanzleiters nicht kontrolliert.
Richterin Wackerle erörterte, dass für den Fall eines Schuldspruchs beim als Vertragsbediensteten beschäftigten Ex-Finanzleiter statt vom angeklagten Amtsmissbrauch von Untreue ausgegangen werden könnte, mit einer geringeren Strafdrohung.