Janine G.: Tante des Mordopfers belastet Erstangeklagten

Brachte der Erstangeklagte Janine G. wegen Schulden um? Eine Zeugin bestätigte heute zumindest, dass der 28-Jährige bei einer gemeinsamen Aussprache aggressiv reagierte.
Nach den Einvernahmen der beiden Angeklagten stand heute Nachmittag noch die Befragung von vier Zeugen auf dem Programm. Bei einer dieser zeugen handelte es sich um die Tante und Taufpatin der getöteten Dornbirnerin.
Wie berichtet, hatte die Tante das mögliche Motiv bereits bei ihrer Befragung durch die Polizei ins Spiel gebracht. Janine G. habe ihr ein Jahr vor der Tat anvertraut, dass sie für den Erstangeklagten einen Kredit aufgenommen habe. 20.000 Euro lieh sie bei einer Bank aus, wovon sie 15.000 Euro dem Erstangeklagten gab. Anders als der Erstangeklagte, der behauptete, die Ratenzahlungen pünktlich geleistet zu haben, sagte die Zeugin, dass ihre Nichte sich oft über die Unzuverlässigkeit des Erstangeklagten beklagt habe.
Wie die Tante des Opfers gestern vor Gericht bestätigte, habe sie Janine vorgeschlagen, dem Erstangeklagten ein Ultimatum zu stellen. Bei einem gemeinsamen Treffen in dieser Sache im Februar 2022 auf der Sägerbrücke in Dornbirn habe sie ihm mit einer Anzeige gedroht, sagte die Zeugin. Er habe darauf sehr aggressiv und emotional reagiert. Auf Nachfrage des Richters, ob es sich bei besagtem Mann definitiv um den Erstangeklagten gehandelt habe, antwortete die Zeugin mit einem klaren Ja. Zudem bestätigte die Zeugin, dass Janine G. „die Sache mit dem Geld“ am Abend des 2. März, also kurz vor ihrem Tod, endgültig klären wollte.