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So lauten die Urteile im Mordfall Janine G.

31.07.2024 • 19:53 Uhr

Wahrspruch und Strafausmaß stehen fest. Das Geschworenengericht hat eine Entscheidung getroffen.

So lauten die Urteile im Mordfall Janine G.
Der Erstangeklagte (28, links) und der Zweitangeklagte (22) beim Prozessauftakt am Dienstag.

Der Prozess um den gewaltsamen Tod der 30-jährigen Dornbirnerin Janine G. ist vor kurzem im Landesgericht Feldkirch mit vier Schuldsprüchen und einem Freispruch zu Ende gegangen. So hat das Geschworenengericht entschieden:

Der 28-jährige Erstangeklagte ist von den Geschworenen des Mordes schuldig befunden worden, auch die Störung der Totenruhe und die Verleumdung sahen die Laienrichter als erwiesen an. Vom Vorwurf der schweren Nötigung wurde der Erstangeklagte hingegen freigesprochen.

Der Zweitangeklagte, in dessen Wohnung sich die schreckliche Tat abspielte und dem vorgeworfen wurde, die Tat nicht verhindert zu haben, ist ebenfalls schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

So lauten die Urteile im Mordfall Janine G.
Der Vorsitzende Christoph Stadler. Stiplovsek

Lebenslang

Der 28-Jährige, der Janine G. in der Nacht zum 3. März 2022 gewürgt und damit ihren Tod verursacht haben soll, fasste vom Gericht lebenslange Haft aus. Die acht Geschworenen hatten ihn mit 6 zu 2 Stimmen des Mordes für schuldig befunden. Der Richter führte in der Begründung zum Strafausmaß die “grausame und kaltblütige Tatbegehung” sowie das Zusammentreffen von zwei Verbrechen als Erschwerungsgründe an, als Milderungsgründe nannte der Vorsitzende die verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie das Geständnis zum Vorwurf der Störung der Totenruhe.

Den 22-Jährigen Angeklagten hielten fünf Geschworene für schuldig, drei für nicht schuldig. Er wurde zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Den Eltern des Opfers wurde jeweils 20.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen, dem Bruder des Opfers 10.000 Euro.

Die Tat

Die 30-Jährige wurde in der Nacht auf den 3. März 2022 in der Wohnung des 22-Jährigen in Lustenau gewaltsam zu Tode gebracht. Anschließend packten die beiden Männer die Leiche auf den Rücksitz eiens Autos des 22-Jährigen und fuhren damit stundenlang durch Vorarlberg. Am Abend legte der 28-Jährige, der eigenen Angaben zufolge von Drogengeschäften lebte, die Frau in Lustenau in einem Riedgraben ab. Ebenfalls unwidersprochen ist, dass in der Tatnacht viel Alkohol geflossen war und Drogen konsumiert wurden. Mehrmals wurden die Wohnungen gewechselt, dazwischen versorgte man sich an der Tankstelle mit Alkohol-Nachschub – eine Videoaufnahme einer Tankstelle führte letztlich auch zu den beiden Männern als mögliche Täter.

Matthias Holzmann, Verteidiger des Erstangeklagten, meldete Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Sanjay Doshi, der den Zweitangeklagten vertritt, gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.