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Staatsanwalt im Schlussplädoyer: “Ein äußerst skrupelloser Gewalttäter”

31.07.2024 • 14:24 Uhr
Staatsanwalt im Schlussplädoyer: "Ein äußerst skrupelloser Gewalttäter"
Auch heute war derSchwurgerichtssal wieder voll besetzt. Stiplovsek

Ankläger beantragte Schuldspruch wegen Mordes.

Nach der Abweisung mehrere Beweisanträge, der Geltendmachung von Trauerschmerzengeld (je 20.000 Euro für die Eltern des Opfers und 10.000 Euro für den und Bruder), der Festlegung der Fragen für die Geschworenen wurden am früheren Nachmittag die Schlussplädoyers gehalten. Den Anfang macht hier immer die Staatsanwaltschaft.

Für Staatsanwalt Markus Fussenegger ist klar, dass “der Mord von Erstangeklagten begangen wurde”. Es handle sich um einen “äußerst skrupellosen Gewalttäter”. Die DNA-Spuren würden sich nicht mit der Verantwortung des Erstangeklagten in Einklangen lassen. Auch das gerichtsmedizinische und psychiatrische Gutachten spreche für die Schuld des Erstangeklagten. Darüber hinaus habe er in seiner ersten Befragung als Zeuge eine falsche Fährte legen wollen.

Fussenegger zweifelt auch nicht an den Angaben der Tante des Opfers, die den Erstangeklagten in Zusammenhang mit den ausständigen Darlehenszahlungen an das spätere Opfer belastet. Das Geld sei das wesentliche Motiv. Das Opfer habe “vollkommen sinnlos” ihr Leben lassen müssen.

Überzeugt zeige sich der Staatsanwalt auch davon, dass der Zweitangeklagte die Tat hätte verhindern können.