Pensionserhöhung:„Grundsätzlich in Ordnung“

Die Anhebung der Pensionen erfolgt im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor. Seniorenvertreter zeigen sich zufrieden.
Im kommenden Jahr 2025 soll es laut Bundesregierung für die rund 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten eine Erhöhung zwischen 4,5 und 4,7 Prozent geben. Die Anhebung entspricht damit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Der finale Wert steht erst im September fest. Warum?
Dieser gesetzliche Anpassungsfaktor berechnet sich jeweils aus der Durchschnittsinflation von August 2023 bis Juli 2024. Die Daten für die Juli-Inflation sind noch nicht bekannt, heute wird die Statistik Austria ihre Schnellschätzung präsentierten, die finalen Daten gibt’s im Spätsommer. Der Beschluss im Nationalrat soll im September erfolgen. Derzeit schätzen Experten laut Regierungsangaben, dass die kumulierte Jahresinflation bei 4,5 bis 4,7 Prozent liegen wird – daher die vorläufige Festlegung. Ein Überblick.
Durchschnittspension. Die Durchschnittspension von 1694 Euro brutto pro Monat steige damit um rund 78 Euro, wird betont. Höchstpensionen. Die Spitzenpensionen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6060 Euro monatlich werden bis zu diesem Wert ebenfalls um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht.
![Anpassungsfaktor auf Basis der Inflation und tatschliche Erhhung, Schtzung 2025, Quelle: Sozialministerium/Statistik Austria; Die Auslieferung der APA-Grafiken als Embed-Code ist ausschlie§lich Kunden mit einer gltigen Vereinbarung fr Grafik-Pauschalierung vorbehalten. Dabei inkludiert sind automatisierte Schrift- und Farbanpassungen an die jeweilige CI. Fr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Grafik-Team unter grafik@apa.at. GRAFIK 1031-24, 88 […]](/2024/07/1031-24-1-768x960.jpg)
Ausgleichszulage. Im selben Ausmaß wie die Pensionen wird im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten erhöht. Ihre Pension steigt von aktuell mindestens 1217,96 auf voraussichtlich rund 1275 Euro.
Schutzklausel. Für Neupensionisten wird die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Das soll Anreiz sein, nicht früher in Pension zu gehen.

Aliquotierung. Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt, also ein Jahr länger als bisher vorgesehen. So erhalten alle Personen, die 2025 ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.
Nulllohnrunde. Für Spitzenpolitiker im Bund gibt es auch 2025 eine Nulllohnrunde. Darauf hat sich die Bundesregierung ebenfalls verständigt. Das gilt unter anderem für den Bundespräsidenten, die Regierung, den Nationalratspräsidenten und Klubobleute. Politikerbezüge sind eigentlich auch an den gesetzlichen Pensionsanpassungsfaktor gekoppelt. Während Spitzenpolitikern diese Erhöhung gänzlich gestrichen wird, ist analog zum Vorjahr geplant, dass Mandatare auf Bundesebene (Nationalrat und Bundesrat) den halben Anpassungsfaktor bekommen. In welcher Höhe die Anpassung auf Landesebene erfolgt, obliegt den Ländern. In Vorarlberg gibt es dazu noch keine Entscheidung.

Stimmen aus Vorarlberg. Durchwegs zufrieden mit der geplanten Pensionserhöhung zeigen sich die Vorarlberger Pensionistenvertreter auf Nachfrage. Für Manfred Lackner, Landesobmann des SPÖ-nahen Pensionistenverbands, gehen die 4,5 bis 4,7 Prozent plus in Ordnung. „Das ist halt inflationsangepasst, das ist ok“, meint er. Allerdings sind für ihn noch ein paar offene Fragen zu klären, wie er sagt. Konkret wünscht er sich eine Dauerlösung für Schutzklausel und Aliquotierung, das heißt deren dauerhafte Verlängerung bzw. Aussetzung.
Als „grundsätzlich stimmig“ bezeichnet Andrea Schwarzmann, Obfrau des ÖVP-Seniorenbunds Vorarlberg, „dass die Pensionen der Inflation angepasst werden“. Wichtig ist ihr die Erhöhung der Ausgleichszulage, wie sie betont. Dass Schutzklausel und Aliquotierung verlängert bzw. ausgesetzt werden, begrüßt sie.

Für Werner Huber, Obmann des ÖVP-nahen Vereins Vorarlberg 50plus, passt die Erhöhung ebenfalls: „Das ist die Teuerung, die abgegolten wird und das ist in Ordnung.“ Die Frage sei, ob man bei den unteren Pensionen noch was machen könne, meint er dann noch, aber generell sei die Erhöhung ok.