Plakate immer noch da, ist das denn rechtens?

Drei Wochen nach der Nationalratswahl hängen in Vorarlberg immer noch Plakate – was das Gesetz dazu sagt.
Die Nationalratswahlen sind nun fast schon drei Wochen her, aber da und dort lächeln noch immer die Konterfeis der Spitzenkandidaten von den Plakaten. An der prominenten Bregenzer Seestraße vis-a-vis vom Kunsthaus stand am Freitag etwa noch ein Plakat, das die Grünen-Spitzenkandidatin zur Nationalratswahl 2024 in Vorarlberg, Nina Tomaselli, zeigt. Nicht unweit davon war auch ein Plakat der Liste Gaza zu finden. Und in Dornbirn wurden zumindest noch am Donnerstag Plakate von FPÖ-Spitzenkandidat Herbert Kickl und dem Vorarlberger Nationalratskandidaten Norbert Sieber gesehen
Was das Gesetz sagt
Viele fragen sich nun: Darf das sein? Die Antwort findet sich im Landesgesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Laut Paragraf 33 (Abs. 4 lit. b) sind „Werbeanlagen und Ankündigungen von Wählergruppen, die sich an der Werbung für die Wahl zu den allgemeinen Vertretungskörpern, zum Europäischen Parlament oder zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen beteiligen, spätestens zwei Wochen nach dem entsprechenden Ereignis“ zu entfernen.“ Das heißt, dass die Nationalratswahl-Plakate spätestens am vergangenen Sonntag, abgehängt hätten werden müssen.

Was passiert aber, wenn eine Partei nachweislich gegen diese Richtlinien verstößt? Bei der Nationalratswahl handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung nach dem Bau- oder Naturschutzgesetz, die von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft geahndet wird. In der Regel wird aber zuerst eine Aufforderung zur Beseitigung erteilt und nicht gleich eine Verwaltungsstrafe verhängt.