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Patientin klagt KHBG wegen ihrer Daten

22.01.2025 • 07:00 Uhr
Patientin klagt KHBG wegen ihrer Daten
Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) von Patientin geklagt. Hartinger

Klagende Patientin, die als Ärztin im Spital arbeitete, meint, Unbefugte hätten Einsicht in ihre Krankenakte genommen.

Als Ärztin war die Klägerin bei der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) angestellt, die die Vorarlberger Landeskrankenhäuser betreibt. Sie klagt aber nicht als Ärztin, sondern als Patientin. Die Klägerin behauptet, die KHBG habe es unberechtigterweise zugelassen, dass intern und extern Unbefugte Einsicht in ihren Patientenakt genommen hätten.


Sie führt deshalb mehrere Gerichtsverfahren gegen die KHBG. Davon begann eines am Dienstag am Landesgericht Feldkirch mit der vorbereitenden Tagsatzung. Dabei begehrt die Klägerin Auskunft darüber, welche KHBG-Mitarbeiter wann und zu welchem Zweck Einsicht in ihre Patientendaten genommen haben. Das Auskunftsbegehren ist die Vorfrage zu den behaupteten Datenschutzverletzungen.

In einem anderen anhängigen Zivilprozess wird nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von der KHBG Auskunft darüber verlangt, wer außerhalb der KHBG Einsicht in die Krankenakte genommen hat.
Im am Dienstag begonnenen Prozess erklärte die Zivilrichterin nach einer Stunde die Verhandlung für geschlossen. Ihr Urteil wird schriftlich ergehen

Wohl kein Anspruch auf Auskunft

Die Richterin sagte, die klagende Patientin habe nach der DSGVO wohl keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche namentlich genannten KHBG-Mitarbeiter die Patientendaten eingesehen hätten. Die Klagsvertreterin meinte, dazu gebe es keine Rechtsprechung. Deshalb werde das Verfahren letztlich wohl vom Obersten Gerichtshof in Wien entschieden werden.Der Beklagtenverteter beantragt die Abweisung der Klage. Zumal die KHBG der Klägerin ohnehin bereits alle gewünschten Patientenunterlagen zukommen lassen habe. Darüber hinaus habe man die Klägerin zu einem Gespräch mit KHBG-IT-Technikern zur Beantwortung noch offener Fragen eingeladen. Das Angebot habe die Klägerin leider nicht angenommen. Die Richterin merkte an, das angebotene Gespräch vor Ort mit den Informatikern wäre die beste Lösung.