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Unfall für Alkolenker nicht zu verhindern

28.01.2025 • 14:29 Uhr
Unfall für Alkolenker nicht zu verhindern
Der Prozess gegen den Autofahrer fand am Landesgericht statt. Klaus Hartinger

Autofahrer kollidierte laut Urteil mit Radfahrerin, die vor ihm unvermittelt nach links abbiegen wollte.

Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Körperverletzung wurde der unbescholtene und von Johannes Häusle verteidigte Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil von Richterin Verena Wackerle, mit dem Staatsanwalt Christoph Stadler einverstanden war, ist rechtskräftig.

Nach Ansicht der Richterin war der Verkehrsunfall vom 18. März 2024 in Dornbirn für den angeklagten Autofahrer nicht zu verhindern. Demnach bog eine vor ihm fahrende Radlenkerin unvermittelt nach links ab.

Der Pkw prallte von hinten gegen das Fahrrad. Die 28-jährige Radfahrerin wurde dabei schwer verletzt. Sie fordert vom Autofahrer als Teilschmerzengeld 5500 Euro. Die Zeugin muss ihre Forderungen nach dem strafrechtlichen Freispruch nun zivilrechtlich geltend machen.

Gutachten

Das Gericht stützte sich auf das unfalltechnische Gutachten von Christian Wolf. Der Sachverständige sagte, der auf der Straße keine Spuren verursachende Unfall sei für den Autofahrer nicht zu vermeiden gewesen, unabhängig davon, ob man den unterschiedlichen Schilderungen des angeklagten Pkw-Lenkers oder der Radfahrerin folge. Demnach konnte der Autofahrer nicht mehr unfallverhindernd reagieren. Weil der Pkw sich vor der Kollision schon in unmittelbarer Nähe der vor dem herannahenden Auto nach links abbiegenden Radlenkerin befunden habe.

Der 35-jährige Autofahrer sagte, die Radfahrerin habe kein Handzeichen zum Linksabbiegen gegeben. Die 28-jährige Radlenkerin gab als Zeugin zu Protokoll, sie habe nach hinten geblickt, das Auto gesehen, aber nicht in ihrer Nähe, die linke Hand ausgestreckt und sei dann abgebogen.

Alkoholisiert

Der Autolenker fuhr mit 1,4 Promille Alkohol im Blut. Dafür wird er von der BH verwaltungsrechtlich bestraft werden. Strafrichterin Wackerle gab dem Angeklagten den Rat, trotz des Freispruchs in Zukunft nicht mehr alkoholisiert Auto zu fahren.