SPÖ-Kandidatur in Nenzing geplatzt, Wahlanfechtung angekündigt

Johannes Schallert von der SPÖ Nenzing wirft FPÖ-Bürgermeister Florian Kasseroler Amtsmissbrauch vor, dieser hält mit nachvollziehbaren Argumenten dagegen. Der Fall könnte dennoch ein juristisches Nachspiel haben. SPÖ-Chef Leiter bedauert, dass es nun keine rote Liste in Nenzing gibt.
Rechtsanwalt Johannes Schallert und der Nenzinger Bürgermeister Florian Kasseroler (FPÖ) werden keine Freunde mehr. Nachdem der einstige ÖVP-Gemeindepolitiker im Jahr 2022 den blauen Ortschef, Mitglieder des Gemeindevorstands und Verwaltungsmitarbeiter wegen eines Grundstücksgeschäfts anzeigte (die Verfahren wurden 2024 allesamt eingestellt), droht nun die nächste Eskalation.
Dieses Mal geht es um Schallerts Wahlvorschlag für die anstehende Gemeindewahl im März. Die Gemeindewahlbehörde unter der Leitung von Bürgermeister Kasseroler entdeckte darin einen schweren formalen Mangel und forderte Schallert auf, den Fehler zu beheben. Schallert sieht sich ausgebremst und kündigte Amtsmissbrauchsanzeigen sowie eine mögliche Wahlanfechtung an. Fest steht: Die von Schallert vorgeschlagene Fraktion „Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie“ wird am 16. März nicht auf dem Wahlzettel stehen.

Unterstützungserklärungen
Wie berichtet, war der streitbare Kommunalpolitiker nach dem Grundstücksstreit im Jahr 2022 von der ÖVP Nenzing ausgeschlossen worden und saß seither als wilder Mandatar in der Gemeindevertretung.
Um seine Liste, die bisher noch nicht im Gemeindeparlament vertreten war, und sich selbst als Bürgermeisterkandidat für die Wahl vorschlagen zu dürfen, musste Schallert – so schreibt es das Gesetz vor – Unterstützungserklärungen von einem Prozent der Wahlberechtigten sammeln – in Nenzing sind das rund 50 an der Zahl. Schallert legte zwar genügend Unterschriften vor, aber offenbar nicht in der richtigen Form. „Wir haben ihm mitgeteilt, dass die notwendigen Unterstützungserklärungen auf einem einheitlichen, das heißt zusammenhängenden Elaborat, und nicht auf anderen Papieren, aufscheinen müssen“, sagte Kasseroler im NEUE-Gespräch. Konkret habe Schallert mehr als 20 nicht durchnummerierte Zettel aneinandergeheftet. Der Mangel sei ihm mehrfach unter Zeugen verlesen worden, betont Kasseroler.
Unklarer Verbesserungsauftrag?
Auch Schallert kann sich an diese Unterredung erinnern, allerdings sei ihm nicht konkret gesagt worden, was genau an seinem Wahlvorschlag mangelhaft sei. „Ich habe mehrfach gefragt und als einzige Antwort die mehrdeutige Auskunft erhalten, die Unterstützungserklärungen würden ‚nicht auf einem als Wahlvorschlag zu wertenden einheitlichen Elaborat aufscheinen‘“. Eine klare und unmissverständliche Aufforderung zur Verbesserung sei nicht erteilt worden. „Ich hätte jeden Mangel behoben, wenn mir gesagt worden wäre, worin er besteht“, versichert Schallert und verweist auf entsprechende Judikatur. „Der Verfassungsgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass Verbesserungsaufträge konkret sein müssen und die Parteien eine unmissverständliche Aufforderung erhalten müssen, welche Mängel zu beheben sind.“

Auf eine entsprechende Nachfrage bei der Landesregierung, was mit „einheitliches Elaborat“ gemeint sein könnte, habe er keine konkrete Erklärung erhalten, moniert Schallert. Wie allerdings ein der NEUE vorliegendes E-Mail der Abteilung Inneres und Sicherheit zeigt, wurde Schallert darin noch einmal erklärt, wie der Umgang mit Wahlvorschlägen im Gemeindewahlgesetz zu verstehen ist, hinterlegt mit entsprechenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs.
Vorwürfe
Schallert, der die Möglichkeit zur Mängelbehebung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 48 Stunden letztlich ungenützt verstreichen ließ, sieht in der Vorgangsweise der Gemeindewahlbehörde einen klaren Amtsmissbrauch. „Die Behörde wäre zu einem korrekten Vorgehen bei der Erteilung des Verbesserungsauftrages“ verpflichtet gewesen.“ Gleichzeitig spricht der Rechtsanwalt von einem „höchst amüsanten Schauspiel“, das zeige, wie sehr sich manche in der Gemeinde vor seinem Antreten bei der Gemeindewahl fürchten.

“Nicht nachvollziehbar”
Den von Schallert geäußerten Vorwurf, man habe ihm absichtlich verweigert, den konkreten Mangel aufzuzeigen, ist für Kasseroler „nicht nachvollziehbar“. „Dies schon deshalb, weil es sich bei Schallert um einen Experten in Sachen Vertragsrecht, Europarecht und internationales Recht mit Erfahrung als internationalem Wahlbeobachter handelt“, sagt der Bürgermeister. Weiters gibt Kasseroler zu bedenken, dass er sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht hätte, wenn er den Mangel nicht gemeldet hätte.
Was sagt Mario Leiter dazu?
SPÖ-Landesparteiobmann Mario Leiter hat nach eigenen Angaben im Nachhinein von dem Vorfall erfahren. Er bedauert, dass es in Nenzing nun keine SPÖ-Liste gibt. „Parteienvielfalt hätte der Marktgemeinde gutgetan“, sagt er auf NEUE-Nachfrage. Handfeste Aussagen zum Fall selbst bzw. zu Schallerts kriminalisierenden Vorwürfen sind ihm nicht zu entlocken. Er verweist darauf, dass die Ortsparteien völlig unabhängig agieren würden. Natürlich, so Leiter, müssten sich sowohl die Wahlwerber als auch die Gemeindewahlbehörde an die Gesetze halten. „In diesem Fall gibt es wohl zwei Rechtsmeinungen.“