Fahrradfahrer starb in Lauterach, Lkw-Lenker nun verurteilt

Radfahrer von abbiegendem Lkw erfasst und getötet: Berufungsgericht hob Freispruch auf und verurteilte Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung.
Bei dem Verkehrsunfall am 22. Mai 2023 gegen 8.40 Uhr in Lauterach auf einer ampelgeregelten Kreuzung wurde ein Radfahrer getötet. Der 55-Jährige Familienvater erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Er fuhr bei Grün auf dem Radstreifen der Landesstraße 190 in Richtung Bregenz und wurde vom vor ihm nach rechts in die Wolfurterstraße abbiegenden Lkw des Angeklagten erfasst und vom rechten Vorderrad überrollt.
In der Strafverhandlung am Bezirksgericht Bregenz wurde der angeklagte Lkw-Lenker im Mai 2024 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach Ansicht des Erstrichters befand sich der Radfahrer im sogenannten toten Winkel des abbiegenden Lastwagens. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bekämpfte mit einer Schuldberufung das erstinstanzliche Urteil, mit Erfolg.
Aufgehoben
In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde am Montag das Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben. Der unbescholtene Berufskraftfahrer mit dem monatlichen Nettoeinkommen von 2500 Euro wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer teibedingten Geldstrafe von 4800 Euro (240 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2400 Euro. Die anderen 2400 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Tiroler der Gattin und der Tochter des verstorbenen Radfahrer jeweils 1000 Euro zu bezahlen.
Sorgfaltswidrig
Der Angeklagte hat nach Ansicht des Berufungsgerichts sorgfaltswidrig gehandelt. Demnach hat er gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, die vorschreibt, dass beim Abbiegen bei ampelgeregelten Kreuzungen Radfahrer und Fußgänger Vorrang haben und nicht gefährdet werden dürfen.
Dem Berufungsurteil zufolge hätte der Lkw-Fahrer den von hinten mit 20 km/h herannahenden Radfahrer mit einem Blick in den rechten Außenspiegel gesehen, als der Lkw nach dem verkehrsbedingten Anhalten über 13 Sekunden im Kreuzungsbereich mit 11 km/h nach rechts abbog. Er hätte sich langsam vortastend abbiegen müssen. Der Angeklagte sagte, er sei wegen der engen Abbiegekurve nach links ausgeschwenkt und habe den Radfahrer nicht gesehen.
Rechtskräftig
Das Urteil des Berufungssenats unter dem Vorsitz von Richterin und Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.