Altach: Erneuter Vorstoß für Anbindung des Kieswerks an die A14

Altach braucht eine Verkehrslösung, um den Schwerverkehr aus dem Naherholungsgebiet zu verbannen. Die SPÖ/Unabhängigen setzen auf eine direkte Autobahnanbindung des Kieswerks Kopf – eine Forderung, die bereits 2021 scheiterte.
Die Liste „Klar auf deiner Seite – SPÖ/Unabhängige“ hat am Montag eine Petition an den Vorarlberger Landtag übergeben. Ziel der Initiative ist eine nachhaltige Verkehrslösung für Altach, die den Schwerverkehr aus dem Naherholungsgebiet verbannt. Spitzenkandidat Heribert Hütter fordert eine Autobahnzu- und Abfahrt, um die Belastung durch Lkw-Verkehr, insbesondere durch den Kiesabbau, zu reduzieren. Unterstützt wurde das Anliegen vom SPÖ-Landesvorsitzenden Mario Leiter.
„Die derzeitige Situation ist für die Bevölkerung untragbar. Statt wertvolle Natur zu opfern, brauchen wir intelligente Verkehrswege“, so Hütter. In der Petition wird der Landtag dazu aufgefordert, “aktiv zu werden, indem er die Landesregierung dazu anhält, eine Initiative zur Änderung des Bundesstraßengesetzes zu ergreifen”. Ziel ist eine direkte Anbindung des Kieswerks Kopf an die Autobahn.
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Absage in den Jahren 2019 und 2021
Dies ist nicht der erste Vorstoß in diese Richtung: Das Verkehrsministerium hatte einem Sonder-Autobahnanschluss bereits 2019 eine Absage erteilt, nachdem dieser im Zuge der Volksabstimmung über den Kiesabbau in Aussicht gestellt worden war. Ausnahmeregelungen, so hieß es damals, gebe es „nur für Baustellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von im öffentlichen Interesse liegenden Infrastrukturbauten stehen, nicht jedoch für Rohstoffgewinnungsbetriebe“.
Auch ein von der ÖVP eingebrachter Abänderungsantrag des Bundesstraßengesetzes im Jahr 2021 blieb ohne Erfolg. Die Grünen – damals Koalitionspartner – hatten dem Ansinnen damals bereits im Vorfeld eine Absage erteilt, sodass der Antrag nicht einmal im Verkehrsausschuss behandelt wurde. Wie berichtet hatten sich mehrere Bundesländer, allen voran Vorarlberg, sowie die Wirtschaftskammer im Rahmen des Begutachtungsverfahrens dafür eingesetzt, dass Abbaugebiete künftig temporär an die Autobahn angeschlossen werden dürfen, sofern die Rohstoffgewinnung im öffentlichen Interesse liegt.