Sozialwidrige Kündigung kurz vor Weihnachten

Ein 62-jähriger Arbeitnehmer wurde kurz vor Weihnachten gekündigt – zu Unrecht, wie die AK Vorarlberg feststellte. Die Kündigung wurde zurückgenommen.
Ein 62-jähriger Arbeitnehmer, der bereits viele Jahre in seinem Betrieb tätig ist, wurde Anfang Dezember 2024 – kurz vor Weihnachten – von seinem Arbeitgeber gekündigt. Für den Betroffenen bedeutete dies eine existenzielle Bedrohung, verbunden mit finanziellen Unsicherheiten und möglichen Pensionskürzungen. Wie die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg mitteilt, wurde die Kündigung nach erfolgreicher Intervention zurückgenommen. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin.

Frist falsch angewendet
Der Mann wandte sich nach Erhalt der Kündigung an die AK Vorarlberg. In der arbeitsrechtlichen Beratung stellten die Expertinnen und Experten der Kammer fest, dass nicht nur die gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist falsch angewendet worden war, sondern die Kündigung auch sozialwidrig sei. „Gerade ältere Arbeitnehmer:innen, die finanziell auf ihr Beschäftigungsverhältnis angewiesen sind und keine realistische Chance auf eine vergleichbare Anstellung haben, haben gute Chancen, eine solche Kündigung zu bekämpfen“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Michael Thurnher. In dem konkreten Fall habe es zudem keine wirtschaftlichen oder persönlichen Kündigungsgründe gegeben – „eine klare Sozialwidrigkeit“, so Thurnher.
Scharfe Kritik der AK
Im Auftrag des Betroffenen nahm die AK Vorarlberg Kontakt mit dem Unternehmen auf. Nach Gesprächen mit dem Rechtsvertreter lenkte der Arbeitgeber ein: Die Kündigung wurde zurückgezogen, der Mann behält seinen Arbeitsplatz.

AK-Präsident Bernhard Heinzle übt scharfe Kritik am Vorgehen des Arbeitgebers: „Jemandem kündigen, der bereits kurz vor der Pension steht und damit kaum Aussichten auf eine neue Anstellung hat – und das auch noch in der Vorweihnachtszeit: Das ist schon ein wirklich unverschämtes Vorgehen.“ Heinzle betont: „Das Gesetz schützt die Arbeitnehmer:innen klar und eindeutig vor so unlauteren Praktiken.“